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Channel: Integration – Anwaltssoftware LawFirm
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Neue Übersicht: Integrierte Internet Nutzung mit LawFirm® (06/2007)

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Internet, Linkservice, Recherche, Berechnung, Integration, Nachschlagewerk, Tabelle, ERV, Elektronischer Rechtsverkehr, ... - Kanzleisoftware / Anwaltssoftware Testsieger LawFirm

Mit dem Titel “LawFirm® Professional – Integrierte Internet Nutzung” wurde soeben eine neue Übersicht zu einem wichtigen Funktionsbereich von LawFirm® mit besonderen Merkmalen veröffentlicht:

Mit der LawFirm® Version 8.2m (12/2006) wurde zu den vielen bereits integrierten Funktionen (z.B. Emails, Übernahme von Homepage-Inhalten und Internet-Links in die elektronische Akte, elektronisches Frankieren mit STAMPIT, VoiP-Telefonie, LawFirm Search-Engine, Mobile Nutzung, …) u.a. eine Routenplaner-Integration und die neue Menüfunktion “LawFirm® Linkservice” eingeführt.

Der in LawFirm® integrierte Linkservice unterstützt Sie bei der einfachen Nutzung von Funktionen und Informationen im Internet per Mausklick: der Linkservice kann direkt aus dem LawFirm®-Menü aufgerufen werden (Professional- und Enterprise-Version) und führt Sie zu einer Liste mit von uns handverlesenen Internet-Links, die gerade für den Kanzlei-Alltag nützlich erscheinen und mit jedem LawFirm®-Update aktualisiert werden.

Den LawFirm®-Anwendern steht damit eine Vielzahl zusätzlicher Funktionen und Informationen per Mausklick zur Verfügung (einige Beispiele für solche Rechenfunktionen, Tabellen und Verzeichnisse: Basiszins, Blutalkohol, Bremsweg, Bußgeld, Erbschaftssteuer, Gehaltsrechner, Hartz, Hypotheken, Kredit, Tilgung, Mietminderung, Pfändung, Bankleitzahlen, Bundesgesetzblatt, Computer-Sicherheit, Ortsverzeichnis, Insolvenz, Landesparlamente, Postleitzahlen, Registerauskunft, Berliner -, Bremer -, Düsseldorfer Tabelle, Mietspiegel, Nutzungsausfall, Versorgungsausgleich, …)

Die Übersichtlichkeit des LawFirm® Systems bleibt dabei uneingeschränkt erhalten. ….mehr

weitere LawFirm® Übersichten

 


Telefonieren aus LawFirm®, auch per Voice over IP (VoIP) – Premium Funktion des Monats (06/2007)

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Telefon, CTI, VoIP Integration in die Anwaltssoftware LawFirm - telefonieren aus dem Aktenkontext, auch mit Skype, Voice over IP

Schon ab der LawFirm Standard Version kann man aus LawFirm heraus Verbindungen aus dem Akten- oder Adressenkontext anwählen. Dabei ist es auch möglich, VoIP zu nutzen und so durch Internet-Telefonie Kosten zu sparen.

Schon seit den ersten LawFirm Versionen, die in den Jahren 1999/2000 veröffentlicht wurden, unterstützt LawFirm® das Telefonieren mit sehr praktischen Wählhilfe-Funktionen: Sowohl im Adressen- als auch im Aktenkontext (dort für alle Beteiligten der Akte) können Sie eine der zu einer Adresse eingetragenen Telefonnummern (beliebig viele!) direkt per Knopfdruck durch den Computer wählen lassen, wenn Sie den Mauszeiger in die Zeile mit der Telefonnummer stellen.

Entsprechende Einrichtung Ihres PCs vorausgesetzt, können Sie so auch Internet-Telefonate mit Voice over IP (VoIP) führen. Als Kommunikationsverbindungen lassen sich auch Adressen zur direkten Nutzung in VoIP Programmen (wie z.B. skype oder das 1&1 SoftPhone) in LawFirm® eintragen und verwalten.

Hier finden Sie ausführliche Details zum Telefonieren aus LawFirm® (auch per VoIP)

Hier finden Sie Testberichte, Anwenderberichte, Rezensionen und Auszeichnungen zu LawFirm®

 

Intelligente Dokumenten-Erstellung – Premium Funktion des Monats (10/2007)

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Intelligente Dokumenten-Erstellung mit LawFirm®

Intelligente Dokumenten-Erstellung mit LawFirm - Word Integration, Schnittstelle mit Abschriften Druck, Druck als PDF, Druck via Fax

bei der Erzeugung und bei der Integration in die Dokumentenverwaltung gehen dem Benutzer viele Automatiken zur Hand. Elektronische Workflows ermöglichen ein vollelektronisches Arbeiten vom Posteingang über die Erstellung von digitalen Diktaten und Dokumenten über Prüfung und Versand bis zur Archivierung in der Akte (Stichwort: Kanzlei ohne Papierumlauf).

Das ausgefeilte System der Briefkopfvorlagen und Standard-Texte ermöglicht eigene, sehr einfache und schnelle Anpassungen und Ergänzungen entsprechend den Bedürfnissen der Kanzlei.

Besondere Funktionen wie z.B. das automatische Deklinieren und Konjugieren mit Kanzlei-, Mandanten- oder Gegner-Bezug oder der Zugriff auf beliebig viele selbstdefinierte und selbstlernende Akten-Zusatzinformationen unterstützen die flexible Arbeit mit diesem System.

Weiterführende Informationen:

LawFirm® Professional Testsystem – kostenlos und unverbindlich anfordern – Info…

 

Elektronisches Mahnverfahren (EDA) mit EGVP oder Diskette, Premium Funktion des Monats (09/2008)

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Elektronisches Mahnverfahren (EDA) mit EGVP integriert in der Kanzleisoftware LawFirm

Auch der Bereich Elektronisches Mahnverfahren (schon ab LawFirm®-Standard inklusive) wurde in LawFirm® als Premium-Funktion realisiert.:

Herausragend ist hierbei die komplette Integration zwischen den Mahnbescheidsdaten in LawFirm® und den Eingangs- und Ausgangsdaten im EGVP. Kontrollinformationen (Empfangsbestätigungen, Quittungsnachrichten) und Verfahrensnachrichten (Monierungen, Erlass- und Kostennachrichten) werden per Knopfdruck aus dem EGVP übernommen und automatisch in die Überwachungs- und Bearbeitungslisten für das EDA-Verfahren eingestellt. Dies ermöglicht die Kontrolle “auf einen Blick” in einem entsprechenden Kontrollfenster, das alle noch nicht beantworteten Anträge überwacht.

Diese Automatiken und Workflows machen mit LawFirm® auch bei großen Antragszahlen und bei der Arbeit im Team eine einfache, schnelle und sichere Bearbeitung von Mahnverfahren möglich.

Details zum EDA Mahnbescheid mit LawFirm finden Sie hier…

und als grafische Übersicht über die Abläufe im EDA Mahnverfahren (per Klick auf die Grafik wird die jeweils andere Übertragungsrichtung angezeigt).

Hier finden Sie weitere Premium-Funktionen… / die vorangegangenen Funktionen des Monats

Sonstige weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren (u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung), die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen (kostenlos und unverbindlich anfordern).

 

Management von Elektronischen Mahnanträgen (EDA) per EGVP – Bayerischer Anwaltbrief 09/2008

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Elektronisches Mahnverfahren: EDA Mahnanträge per EGVP einfach im Griff mit der Anwaltssoftware LawFirm - ausführliche Informationen und grafische Übersichten

In der September-Ausgabe des Bayerischen AnwaltBriefs ist ein Artikel mit dem Thema “Management von Mahnbescheids-Anträgen mit LawFirm erschienen” (Autor ist Rechtsanwalt Dieter M. Nauroth). Der Artikel geht auf den Aspekt ein, dass auch elektronisch gestellte Mahnanträge zu überwachen sind und dies ohne Papier zunächst eine neue Herausforderung für die Kanzleien darstellt. Hier einige Auszüge:

Einführung:

“Die aktuellen Diskussionen über die Beschaffung von Signaturkarten und die Einrichtung des EGVP lassen leicht übersehen, dass die wirklichen Herausforderungen erst nach Betriebsbereitschaft des EGVP im Tagesbetrieb entstehen. Denn dann wird sichtbar, dass das herkömmliche Wiedervorlage-System alleine kaum geeignet ist, EDA-Mahnbescheidsverfahren zu managen und unter Kontrolle zu halten.”

Fazit:

“Mit der kompletten Automatisierung und den Übersichtsfenstern sind die Voraussetzungen für eine reibungslose und kostengünstige Bearbeitung auch großer MB-Antragszahlen im Tagesbetrieb gegeben.”

Vollständiger Text des Artikels (Sonderdruck) zum Download …  (pdf, ca. 198 kB)

 

Weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).

 

LawFirm unter Windows 7 (Beta) – Test-Ergebnisse (03/2009)

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LawFirm® unter Windows® 7 macht Spaß:

Anwaltssoftware LawFirm unter Windows 7 (schon mit der Beta Version) getestet, auch mit der 64-Bit Version

Nachdem von Microsoft die Behebung vieler ‘Ungereimtheiten’ aus Windows Vista® versprochen wurde, haben wir die Arbeit mit LawFirm® unter der Beta-Version des neuen ‘Windows 7′ getestet. Die in unserem Technik-Labor erstellten Screenshots (s. [mehr Details ...])zeigen, wie LawFirm® unter der modifizierten Aero-Oberfläche von Windows® 7 auf dem Bildschirm aussieht. – oder die Bilder gleich hier ansehen (i = Info, SL = Dia/Slideshow, FS = Vollbild/Fullscreen):

LawFirm® unter Windows 7 (03/2009)

Die Bilder der Galerie zeigen Auszüge aus unseren Labor-Tests mit LawFirm® unter dem neuen Betriebssystem Windows 7 (Beta). Zusammengefasst: Es macht Spaß, mit LawFirm® unter Windows® 7 zu arbeiten.

[img src=http://anwaltssoftware-blog.de/_lawfirmblog129u0bn197971bw2/wp/wp-content/flagallery/lawfirm-unter-windows-7-03-2009/thumbs/thumbs_win7_01_lawfirm_menue.jpg]1500LawFirm® Menü-Hauptübersicht mit MyLawFirm Infoleiste
LawFirm® Professional - Menü-Hauptübersicht mit MyLawFirm Infoleiste
[img src=http://anwaltssoftware-blog.de/_lawfirmblog129u0bn197971bw2/wp/wp-content/flagallery/lawfirm-unter-windows-7-03-2009/thumbs/thumbs_win7_02_lawfirm_akte.jpg]750LawFirm® Fenster
LawFirm® Professional - Fenster "Akte bearbeiten"
[img src=http://anwaltssoftware-blog.de/_lawfirmblog129u0bn197971bw2/wp/wp-content/flagallery/lawfirm-unter-windows-7-03-2009/thumbs/thumbs_win7_04_lawfirm_kanzleientwicklung.jpg]610LawFirm® Fenster Kanzlei-Entwicklung (Wirtschaftlichkeitsanalysen, Umsatz-Statistiken)
LawFirm® Professional - Fenster "Kanzlei-Entwicklung" (Wirtschaftlichkeitsanalysen, Umsatz-Statistiken) mit neuer Auswahlvorschau-Anzeige in der Windows Taskleiste
[img src=http://anwaltssoftware-blog.de/_lawfirmblog129u0bn197971bw2/wp/wp-content/flagallery/lawfirm-unter-windows-7-03-2009/thumbs/thumbs_win7_05_lawfirm_dokviewer_email.jpg]610LawFirm® Dokumentenviewer + Outlook 2007 (E-Mail Integrationstest)
LawFirm® Professional - Dokumentenviewer mit einem Email, hier in Outlook 2007 (aus dem Integrationstest mit den Windows 7 Anzeigefunktionen für verschiedene Dateitypen)
[img src=http://anwaltssoftware-blog.de/_lawfirmblog129u0bn197971bw2/wp/wp-content/flagallery/lawfirm-unter-windows-7-03-2009/thumbs/thumbs_win7_06_lawfirm_rechnercheck.jpg]560LawFirm® Technik-Test: RechnerCheck (Systemprüfungsfunktionen)
LawFirm® Professional - Technik-Test mit dem "LawFirm® RechnerCheck" (Test für div. Systemprüfungsfunktionen, Ermittlung der Betriebssystemparameter, Aufruf versch. Windows 7 Einstellungsfunktionen)
[img src=http://anwaltssoftware-blog.de/_lawfirmblog129u0bn197971bw2/wp/wp-content/flagallery/lawfirm-unter-windows-7-03-2009/thumbs/thumbs_win7_07_lawfirm_erinnerung_vorschau.jpg]490LawFirm® Technik-Test: Erinnerungsfunktion
LawFirm® Professional - Technik-Test mit der Erinnerungsfunktion in der Aufgabenverwaltung

Aktuelle Ergänzung (10.09.2009): Im kanzleirechner.de Download-Bereich wird ein neuer sog. “OpenSearch Connector” zur Verfügung gestellt, über den man direkt aus dem Windows 7 Explorer auf den kanzleirechner.de Webseiten suchen kann, mehr…

Ausschnitt aus unseren Testergebnissen für die LawFirm® Version 8.2o:

Für den Stand einer Beta-Version macht Windows® 7 einen sehr guten Eindruck

  • Das Betriebssystem läuft ‘gefühlt’ deutlich zügiger als Windows Vista® – vielleicht sogar etwas besser als Windows® XP
  • Die LawFirm® Echtsystem-Einrichtung erfolgt nach den gleichen Hinweisen wie für Windows Vista®
  • LawFirm® und alle Zusatzprogramme dazu (in der aktuellen Version 8.2o) arbeiten unter Windows® 7 ordnungsgemäß und zügig; das gilt auch für die eher technischen Integrationen (Drag & Drop, Email Schnittstellen, Internet Browser Steuerung etc.)
  • Die verschiedenen System-Informations- und Steuerungsfunktionen des RechnerCheck arbeiten auch unter Windows 7
  • Die neue Auswahl-Oberfläche in der Windows 7 Tastkleiste wirkt nach ein wenig Umgewöhnung komfortabel

Zusammengefasst macht es Spaß, mit LawFirm® unter Windows® 7 zu arbeiten.

Ihr Technik-Team von kanzleirechner.de

Wichtiger Hinweis: dies ist eine Vorabinformation für Sie über technische Weiterentwicklungen (auch im Hinblick auf eventuell geplante Rechner-Investitionen). Wir empfehlen in keinem Fall, schon jetzt produktiv mit der (auch nur vorübergehend lauffähigen) Beta Version dieses Betriebssystems zu arbeiten. Unsere abschließende Empfehlung werden wir so schnell wie möglich nach unseren Tests mit der endgültigen Version von Windows® 7 zur Verfügung stellen.

Weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).

 

Integrierte Internet Nutzung mit LawFirm® – Premium Funktion des Monats (05/2009)

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Integrierte Internet Nutzung mit LawFirm® Professional -
Internet Integraionen in der Kanzleisoftware LawFirm: Know How Suche via Google, PLZ Suche, Routenplaner, Recherche Service, Berechnungen, Tabellen, Nachschlagewerke,  u.v.m.

Neben den vielen integrierten Funktionen, wie z.B.

  • Online-Zugriff mobil mit dem Apple iPhone,
  • Email-Integration: Email-Versand aus dem Akten-/Adressen-Kontext (ggf. mit Anlagen aus der Elektronischen Akte)
  • Emails den elektronischen Akten / Adressenzuordnen,
  • Internet-Mitteilungen mit aktuellen Informationenzur Kanzleiorganisation und zur Betriebssicherheit Ihres EDV Systems,
  • Routenplaner / Adressanzeigezu den in LawFirm® gespeicherten Adressen u.a. in Google Maps,
  • Übernahme von Homepage-Inhalten und Internet-Links als Fundstellen in die elektronische Akte,
  • EGVP Integration, Elektronisches Mahnverfahren(EDA),
  • Elektronisches Frankieren mit STAMPIT,
  • Internet-/VoiP-Telefoniemit Wählfunktion aus dem LawFirm® Adressen-/Aktenkontext,
  • LawFirm® Search-Engine,
  • Mobile, standortunabhängige Nutzung mit LawFirm® Enterprise, …: versenden aus dem Akten-/Adressenkontext (ggf. mit Anlagen aus der elektronischen Akte),

führt der “LawFirm® Linkservice” (Professional- und Enterprise-Version) zu handverlesenen Internet-Links, die mit jedem LawFirm®-Update aktualisiert werden:

Der in LawFirm® integrierte Linkservice unterstützt Sie bei der einfachen Nutzung von Funktionen und Informationen im Internet per Mausklick: der Linkservice kann direkt aus dem LawFirm®-Menü aufgerufen werden (Professional- und Enterprise-Version) und führt Sie zu einer Liste mit von uns handverlesenen Internet-Links, die gerade für den Kanzlei-Alltag nützlich erscheinen und mit jedem LawFirm®-Update aktualisiert werden.

Den LawFirm®-Anwendern steht damit eine Vielzahl zusätzlicher Funktionen und Informationen per Mausklick zur Verfügung (einige Beispiele für solche Rechenfunktionen, Tabellen und Verzeichnisse: Basiszins, Blutalkohol, Bremsweg, Bundesanzeiger, Bußgeld, Erbschaftssteuer, Gehaltsrechner, Hartz, Hypotheken, Kredit, Tilgung, Mietminderung, Pfändung, Bankleitzahlen, Bundesgesetzblatt, Computer-Sicherheit, Ortsverzeichnis, Insolvenz, Landesparlamente, Postleitzahlen, Registerauskunft, Berliner -, Bremer -, Düsseldorfer Tabelle, Mietspiegel, Nutzungsausfall, Versorgungsausgleich, …)

Die Übersichtlichkeit des LawFirm® Systems bleibt dabei uneingeschränkt erhalten. ….mehr

Weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung, die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).

 

Voice over IP (VoIP) + Skype – Internet-Telefonie mit LawFirm – Premium-Funktion des Monats (08/2009)

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Telefon, CTI, VoIP Integration in die Anwaltssoftware LawFirm - telefonieren aus dem Aktenkontext, auch mit Skype, Voice over IP

In der Registerkarte Telefon, Kommunikation des LawFirm®-Adressfensters können Sie eine der dort zu einer Adresse eingetragenen Telefonnummern (beliebig viele!) direkt per Knopfdruck durch den Computer wählen lassen, wenn Sie den Mauszeiger in die Zeile mit der Telefonnummer stellen.

Entsprechende Einrichtung Ihres PCs vorausgesetzt, können Sie so auch Internet-Telefonate mit Voice over IP (VoIP) oder dem inzwischen verbreiteten “Skype” führen. Dazu tragen Sie z.B. Skype-Kontakte oder per VoIP Software zu wählende Telefonnummern in einer bestimmten Schreibweise einfach als “Internet-Adressen” in die LawFirm® Kommunikationsverbindungen der Adresse ein. Hier zwei Beispiele:

Skype-Kontakt: Eintrag als “Internet-HomeP” in der Form “callto:skypename” oder “skype:skypename?call

Festnetz-Telefonnummer via Skype: Eintrag als “Internet-HomeP” in der Form “skype:+49221261740?call” (Anruf bei der LawFirm®-Hotline)

Bildschirm-Ausschnitte aus dem Adressenkontext in LawFirm® finden Sie hier.

Weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung, die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).

 


Windows 8.1 und Server 2012 R2 (mit Office 2013) – Bildergalerien und Testergebnisse aus den Tests mit der Anwaltssoftware LawFirm (10/2013)

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Windows 8.1 und Windows Server 2012 R2 (“RTM” Freigabe-Versionen, mit Office 2013)
 Auch für Windows 8.1:  Das kostenlose LawFirm Helper App zur Anwaltssoftware LawFirm unterstützt beim Schnelleinstieg in die App Startoberfläche
Bildergalerien und Testergebnisse aus den Freigabe-Tests mit der Anwaltssoftware LawFirm.

Für den 18.10.2013 hat Microsoft die Freigabe-Versionen (RTM) von ‘Windows 8.1®‘ und ‘Windows® Server 2012 R2‘  angekündigt. Die Arbeit mit LawFirm® wurde bereits mit diesen neuen Betriebssystemen getestet. Aus dem Fazit: “…viele kleine Verbesserungen …der Startknopf ist wieder da …LawFirm® läuft unproblematisch”

Bildergalerien aus den Tests mit den neuen Betriebssystemen und dem darin enthaltenen Internet Explorer 11 (sowie mit Office 2013) finden Sie über die folgenden Links
(Knöpfe rechts oben: i = Info, rechts unten: SL = Dia/Slideshow, FS = Vollbild/Fullscreen):

Auch für Windows 8.1 und Windows Server 2012 R2 sehr nützlich: Die  LawFirm® Helper App für Windows 8 steht kostenlos zum Download zur Verfügung (Unterstützung für Betriebssystem-Umsteiger, Schnellzugriff auf Systemsteuerung, Herunterfahren, Druckerkonfiguration etc. – auch unabhängig von LawFirm® nutzbar).

Wichtiger Hinweis: die veröffentlichten Testergebnisse beziehen sich auf die Funktionstests zur Anwaltssoftware LawFirm im Zusammenspiel mit den neuen Betriebssystemen. Wir haben keine Möglichkeit, die neuen Betriebssystem selbst umfassend zu testen, so dass wir stets (zur Vorsicht) dazu raten, nicht allzu schnell auf die noch sehr neuen Betriebssysteme umzusteigen.

Hier nun ein Ausschnitt aus den Testergebnissen mit Windows® 8.1 / Windows® Server 2012 R2 und der LawFirm® Version 8.2r:

  • In der Bedienung der Kachel-Oberfläche (für Touch-Bildschirme) und dem Zusammenspiel mit der Desktop-Oberfläche (für Büro-Anwendungen) bieten die neuen Betriebssysteme Windows 8.1 und Windows Server 2012 viele kleine Verbesserungen.
  • Der “Start-Button” ist wieder zurückgekehrt. Er führt allerdings in die Kachel-Start-Oberfläche und nicht etwa in das frühere Startmenü, so dass die LawFirm Helper App nach wie vor sehr nützlich ist.
  • Die LawFirm® Echtsystem-Einrichtung erfolgt nach den gleichen Hinweisen wie für Windows 8 bzw. Windows Server 2012.
  • LawFirm® und alle Zusatzprogramme dazu (in der aktuellen Version 8.2r) arbeiten unter Windows 8.1 und Windows Server 2012 R2 ordnungsgemäß und zügig; das gilt auch für die eher technischen Integrationen, wie
    • Die LawFirm®-Zoom Funktion,
    • Drag & Drop Import von Dateien,
    • Drag & Drop Import auch direkt aus Outlook und aus EGVP (neu in LawFirm seit 8.2p-4) mit Mustererkennung für Registernummern und Adressen,
    • Wechsel zwischen Windows Desktop und App Oberfläche (z.B. bei der Anzeige von Bildern aus den elektronischen Akten mit dem LawFirm® Dokumentenviewer),
    • PDF Integration für das Ausfüllen und Nachbearbeiten der ZV Pflichtformulare im Originalformat (ausgefüllte Beispiele finden sich im Download-Bereich)
    • E-Mail Schnittstellen / Integration (Import mit Zuordnungsautomatiken / Verfassen aus LawFirm® heraus),
    • Microsoft Office Schnittstellen: Texterstellung, Abschriftendruck, Anlagenstriche, Automatik-Datumsfelder, Excel-Einbindung + Export von Auswertungen, Outlook Synchronisation, … (weitere Details…)
    • Internet Browser Steuerung mit Internet Explorer 11 (Linkservice, PLZ Suche, Routenplaner, …)
    • Einbindung sozialer Netzwerke – wie Facebook, XING, Google+, etc.
    • Einbindung Skype / Voice over IP (VoIP)
  • Nutzung des Windows Server 2012 R2 als “Remotedesktop Session Host” Server (ehem. Terminal Server) für die LawFirm® Enterprise-Version:
    • LawFirm® Installations-Verfahren bei Verwendung der Remotedesktop-Dienste
    • LawFirm® Update-Verfahren (Aktualisierung der Benutzerprofile)
    • Zugriffssteuerung für benutzerindividuelle Daten
  • Die verschiedenen System-Informations- und Steuerungsfunktionen des RechnerCheck arbeiten auch unter Windows 8.1 und Windows Server 2012 R2.

Zusammengefasst: Die Freigabe-Versionen von Windows 8.1 und Windows Server 2012 R2 machen in unseren Tests einen guten Eindruck. Die Arbeit mit LawFirm® unter den neuen Betriebssystemen stellt sich in unseren Tests als völlig unproblematisch dar.

Weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).

 

 

Elektronischer Rechtsverkehr: Gesetz zur Förderung des Elektronischen Rechtsverkehrs (FördElRV) im BGBl. verkündet (11/2013)

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FördElRV Gesetz zur Förderung des Elektronischen Rechtsverkehrs verabschiedet (Bundestag: 13.06.2013, Bundesrat 05.07.2013) und verkündet (26.10.2013)

Elektronischer Rechtsverkehr - FördElRV Gesetz zur Förderung des Elektronischen Rechtsverkehrs (ERV, EGVP, Anwaltspostfach, ...) mit der Anwaltssoftware LawFirm

Mit der Verkündung des “Gesetzes zur Förderung des Elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten” – FördElRV - im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2013, Teil 1, Nr. 62 vom 16.10.2013) tritt das Gesetz nun stufenweise in Kraft. Der Bundestag hatte das Gesetz am 13.06.2013 beschlossen, der Bundesrat hat am 05.07.2013 zugestimmt.

Mit dem Gesetz kommen in der nächsten Zeit einige wichtige Änderungen auf die Kommunikationspartner der Justiz zu, bis hin zur flächendeckenden Nutzungs-Verpflichtung. Vieles ist jedoch auch jetzt schon möglich – auch wenn die flächendeckende Einheitlichkeit noch fehlt:

Im elektronischen Mahnverfahren gehört der elektronische Datenaustausch mit den Mahngerichten per EGVP (Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach) schon seit 2008 zum “Pflichtprogramm”. Die entsprechenden Funktionen sind daher in LawFirm schon ab der Standard-Version im Grundumfang (ohne Zusatzkosten) enthalten.

Bei einigen Gerichten – leider derzeit je nach Bundesland noch sehr uneinheitlich geregelt – können Anträge und Schriftsätze jetzt schon elektronisch eingereicht werden. Da eine der ersten Einführungsstufen der FördElRV die Anwälte verpflichtet, elektronisch für Nachrichten der Gerichte empfangsbereit zu sein, ist LawFirm jetzt schon (in der Professional-Version) in der Lage, komplette EGVP Nachrichten oder einzelne Anlagen einfach per Drag & Drop direkt in die LawFirm Akten zu übernehmen. Über die elektronischen Arbeitsmappen können die elektronisch eingegangenen Dokumente intern weitergeleitet, vorgelegt bzw. mit Verfügungen versehen werden. Mit dem speziellen “LawFirm EGVP-Nachrichten Viewer” können die so in der Elektronischen Akte gespeicherten EGVP Nachrichten natürlich auch wieder angesehen werden:

Elektronischer Rechtsverkehr - EGVP Nachrichten-Viewer zur Anzeige von EGVP Eingangsnachrichten mit der Anwaltssoftware LawFirm

Besonders nützlich ist der elektronische Austausch von Dokumenten mit Gerichten für Kanzleien, die (wie mit LawFirm) intern schon mit elektronischen Dokumenten arbeiten. Der als Papier eingehende Schriftverkehr ist dann ohnehin schon eingescannt und die elektronischen Fassungen der Dokumente sind so sehr schnell zugänglich. Als “Nebeneffekt” stehen die elektronischen Akten mit Mobilgeräten (Tablets, Smartphones, etc) auch ortsunabhängig / mobil und jederzeit auch mehreren Benutzern gleichzeitig zur Verfügung.

Die flächendeckende Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs soll nun nach dem neuen Gesetz in folgenden Stufen eingeführt werden:

Zeitplan (Details)

  • Mit Verkündung: §371b ZPO (Beweiskraft gescannter öffentlicher Urkunden)
  • ab 01.01.2014:  §555 (3), §565 (Anerkenntnisurteil nur auf Antrag des Klägers / zur Rücknahme der Revision)
  • ab 01.07.2014: diverse Regelungen zu Verordnungsermächtigungen, Formularverordnungen, maschineller Beglaubigung, elektronischen Zustellungsurkunden, elektronischer Aktenführung und elektronischen Ausfertigungen, zum arbeitsgerichtlichen Mahnverfahren und zur Barrierefreiheit
  • ab 01.01.2016: zentrale Einreichung im elektronischen Schutzschriftenregister, besonderes elektronisches Anwaltspostfach (§31 BRAO)
  • ab 01.01.2017: Verpflichtung zur elektronischen Einreichung von Schutzschriften
  • ab 01.01.2018: Dokumente können nun flächendeckend elektronisch eingereicht werden (§130a ZPO, etc); hierzu sieht Artikel 24 (1) eine Verschiebungsoption gemeinsam durch die Bundesländer vor.
    außerdem u.a. Regelungen zur Zustellung, zur automatisierten Empfangsbestätigung und zum elektronischen Empfangsbekenntnis als strukturierter Datensatz (§174 ZPO)
  • ab 01.01.2022: Nutzungspflicht u.a. für Rechtsanwälte nach §130d ZPO; hierzu sieht Artikel 24 (2) eine Vorverlegungsoption für die einzelnen Bundesländer vor.

Weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).

 

Besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) ab 01.01.2016 verpflichtend

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Das “besondere elektronische Anwaltspostfach” (beA) wird nach dem “Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (FördERV)” zum 01.01.2016 eingeführt

Details zum Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (FördERV), besonderes elektronisches Anwaltspostfach / beA der BRAK / Bundesrechtsanwaltskammer

Nach §31 BRAO ist die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) verpflichtet, bis zum 01.01.2016 für jeden Rechtsanwalt die Voraussetzungen zum Empfang von Sendungen deutscher Gerichte über das neue besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zu schaffen.  (Außerdem wird das EGVP gleichzeitig abgeschaltet, so dass ab dem 01.01.2016 wohl auch alle Mahnanträge über das beA gestellt werden müssen.)

Die Herstellung und Aufrechterhaltung der Empfangsbereitschaft über das beA sowie die tägliche Eingangskontrolle wird also bereits ab Anfang 2016 zum Alltag der deutschen Kanzleien gehören.

Die hard- und softmäßigen Einrichtungen für das beaA werden nach der gesetzlichen Regelung von der BRAK bereitgestellt. Diese hat zugesagt, darin eine sachgerechte Schnittstelle für Fachsysteme vorzusehen . Sobald die Schnittstellen-Definition und eine Testumgebung von der BRAK zur Verfügung gestellt wird, werden wir die Anbindung von LawFirm® an das beA umgehend realisieren und den LawFirm®-Kanzleien zur Verfügung stellen.

Vorbild hierfür ist die in LawFirm® bereits 2008 für das Mahnverfahren realisierte bidirektionale Schnittstelle zum EGVP (Details…). Diese ermöglicht eine Abholung sowie die LawFirm®-interne automatische Zuordnung eingehender Gerichts-Nachrichten aus der EGVP-Software per Knopfdruck. Auch über das beA wird es künftig möglich sein, eingegangene Gerichts-Mitteilungen in der einheitlichen LawFirm®-Oberfläche – zusammen mit allen Dokumenten aus den bereits dort einheitlich zusammengeführten anderen Quellen (E-mail, Fax, Scannen, Mahnnachrichten, etc.)  – direkt aktenbezogen zu bearbeiten.

Mit LawFirm® führt das beA also nicht zu einem Zusatzaufwand, sondern – aufgrund der automatischen Übernahme und Zuordnung elektronischer Eingänge – sogar zu einer Arbeitsersparnis. Und kanzlei-intern können dann auch die beA-Nachrichten über die elektronischen Akten und den LawFirm®-Dokumentenworkflow (den gibt es schon seit 2003)  einfach per Knopfdruck weitergegeben werden.

Informationen zu den jeweils aktuellen Entwicklungen bei dem beA stellen wir Ihnen über die exklusiven LawFirm®-Internet-Mitteilungen (nur für LawFirm®-Kunden) und ansonsten über den LawFirm® Anwaltssoftware-Blog zur Verfügung.

 

Weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).

 

Windows 10 Technical Preview (mit Office 2013) – Bildergalerie und erste Labor-Test Ergebnisse mit der Kanzleisoftware LawFirm (10/2014)

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Windows 10 Technical Preview, Arbeitsplatz und Server (mit Office 2013)
        Erster Test mit Windows 10 Technical Preview:  Die neue Version der Anwaltssoftware LawFirm mit neuem, modernem Benutzeroberflächen-Design wurde bereits erfolgreich getestet.
Bildergalerien und Testergebnisse aus den Freigabe-Tests mit der Anwaltssoftware LawFirm.

Am 01.10.2014 hat Microsoft die erste “Technical Preview”-Version des für Mitte 2015 angekündigten neuen Betriebssystems ‘Windows 10®‘ (und parallel die zugehörige Server-Variante) veröffentlicht. Die Arbeit mit der kommenden LawFirm® Version wurde zur Sicherstellung der Zukunftssicherheit bereits mit diesen neuen Betriebssystemen getestet. Aus dem Fazit: “… Zusammenspiel der Modern UI Apps mit dem Desktop hat sich erheblich verbessert … LawFirm® läuft ordnungsgemäß und zügig.”

Eine Bildergalerie aus den Tests mit dem neuen Betriebssystem und dem darin enthaltenen Internet Explorer 11 (sowie mit Office 2013) finden Sie über den folgenden Link
(Knöpfe rechts oben: i = Info, rechts unten: SL = Dia/Slideshow, FS = Vollbild/Fullscreen):

Wichtiger Hinweis: die veröffentlichten Testergebnisse beziehen sich auf die Funktionstests zur Anwaltssoftware LawFirm im Zusammenspiel mit dem neuen Betriebssystem. Wir haben keine Möglichkeit, die neuen Betriebssysteme selbst umfassend zu testen, so dass wir stets (zur Vorsicht) dazu raten, nicht allzu schnell auf die noch sehr neuen Betriebssysteme umzusteigen. In jedem Fall sollten Sie aber noch die endgültige Freigabe-Version im nächsten Jahr abwarten, aktuell handelt es sich noch um “Preview” Versionen.

Hier nun ein Ausschnitt aus den Testergebnissen mit Windows® 10 und der kommenden LawFirm® Version 8.2s (mit einem ersten Einblick in das neue Design der LawFirm® Benutzer-Oberfläche):

  • Das neue Design der LawFirm® Version 8.2s harmoniert sehr gut mit Office 2013 und auch mit den aktuellen Design-Änderungen des neuen Betriebssystems Windows 10.
  • Das Zusammenspiel der “Modern UI” Apps aus der Kachel-Oberfläche mit der Desktop-Oberfläche (für Büro-Anwendungen) hat sich erheblich verbessert:
    • beide Anwendungsarten können nebeneinander auf dem Desktop erscheinen.
    • es gibt keinen “überraschenden” Wechsel in die Modern UI Kachel-Oberfläche mehr, z.B. beim Öffnen eines PDF Dokuments, wenn keine PDF Reader Desktop-App installiert ist.
    • Die “Charm-Menüs” (am rechten Rand) sind nun auch durch kleine App-Menüs im Titelbalken der Modern UI Apps erreichbar.
    • Ein neuer “Task View” unterstützt den schnellen Anwendungs-Wechsel und schafft durch “virtuelle Desktops” mehr Übersicht.
    • Der “Start-Button” in der Desktop-Oberfläche ist noch näher an die ursprüngliche Funktion angenähert; man findet dort sowohl Modern UI- und Desktop-Apps – und auch den Knopf zum Herunterfahren
  • Die LawFirm® Echtsystem-Einrichtung erfolgt (in der Preview-Version) nach den gleichen Hinweisen wie für Windows® 8.1
  • LawFirm® und alle Zusatzprogramme dazu (in der aktuellen Version 8.2s) arbeiten auch mit der Preview-Version von Windows® 10 schon ordnungsgemäß und zügig; das gilt auch für die eher technischen Integrationen, wie
    • Die LawFirm®-Zoom Funktion mit den neuen automatischen Voreinstellungen (wie z.B. “90%” der Bildschirm-Abmessungen),
    • Drag & Drop Import von Dateien,
    • Drag & Drop Import auch direkt aus Outlook und auch aus dem EGVP (in LawFirm® schon seit 8.2p-4 aus 2012), mit Mustererkennung für Registernummern und Adressen,
    • Neuer Drag & Drop Export von Dateien aus dem LawFirm® Dokumenten Viewer,
    • Wechsel zwischen Windows Desktop und Modern UI App Oberfläche (z.B. bei der Anzeige von Bildern aus den elektronischen Akten mit dem LawFirm® Dokumentenviewer),
    • PDF Integration für das Ausfüllen und Nachbearbeiten der PDF Pflichtformulare im Originalformat für die ZV und …
    • … jetzt auch für Beratungshilfe / BerH und Prozesskostenhilfe / PKH (ausgefüllte Beispiele finden sich im Download-Bereich)
    • E-Mail Schnittstellen / Integration (Import mit Zuordnungsautomatiken / Verfassen aus LawFirm® heraus),
    • Microsoft Office Schnittstellen: Texterstellung, Abschriftendruck, Anlagenstriche, Automatik-Datumsfelder, Excel-Einbindung + Export von Auswertungen, Outlook Synchronisation, … (weitere Details aus früheren Tests…)
    • Internet Browser Steuerung mit Internet Explorer 11 (Linkservice, PLZ Suche, Routenplaner, Fundstellen als Link per Drag & Drop Importieren, …)
    • Einbindung sozialer Netzwerke – wie Facebook, Twitter, XING, Google+, etc.
    • Einbindung Skype / Voice over IP (VoIP)
  • Die verschiedenen System-Informations- und Steuerungsfunktionen des RechnerCheck arbeiten auch schon unter Windows 10 – offenbar hat Microsoft aber die internen Versionsnummern zunächst noch auf dem Stand von Windows 8.1 belassen.

Zusammengefasst: Der erste Blick auf den (noch kleinen) in der ersten Preview-Version von Windows 10 sichtbaren Teil der geplanten Neuerungen macht in unseren Tests einen guten Eindruck. Die Arbeit mit LawFirm® unter Windows® 10 stellt sich schon in unseren ersten Labor-Tests als unproblematisch dar.

Parallel wurde auch die Lauffähigkeit der neuen LawFirm Version auf dem zugehörigen Server-Betriebssystem getestet, ebenfalls mit Erfolg. Hier ein Bildschirm-Ausdruck mit der modernen touch- bzw. mobilgeräte-freundlichen Menü-Oberfläche mit noch kürzeren Bedien-Wegen:
Erster Test mit Windows 10 Technical Preview (Server Version):  Die neue Version der Anwaltssoftware LawFirm mit neuem, modernem Benutzeroberflächen-Design wurde bereits erfolgreich getestet.

Weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).

 

EGVP Anwendung abgekündigt zum 01.01.2016 – Ersatz durch das beA

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Die Abschaltung der EGVP Anwendung wird zum 01.01.2016 angekündigt – für Rechtsanwälte wird EGVP durch das “besondere elektronische Anwaltspostfach” (beA) ersetzt

Details zum Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (FördERV), besonderes elektronisches Anwaltspostfach / beA der BRAK / Bundesrechtsanwaltskammer

Aktuell: Das neue LawFirm® – zur Bildergalerie … – (rechts oben auf “i” für Info klicken)

Das EGVP Projektbüro wird am 09.02.2015 die EGVP Anwender durch eine Startmitteilung darauf aufmerksam machen, dass die EGVP Anwendung ab dem 01.01.2016 nicht mehr zur Verfügung steht. Anwaltskanzleien sollen ab diesem Zeitpunkt ein “besonderes elektronisches Anwaltspostfach” (beA) nutzen, das derzeit bei der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) entwickelt wird:

EGVP Starthinweis zur Abkündigung der EGVP Anwendung zum 01.01.2016

Folgen für laufende Anwendungen

Damit werden wohl ab dem 01.01.2016 auch alle elektronischen Mahnanträge (EDA) über das beA abgewickelt werden müssen. Nutzer des EDA Mahnverfahrens sollten auf Mitteilungen dazu achten, wie die Antwortnachrichten zu Mahnanträgen, die kurz vor dem Jahresende gestellt wurden, noch abgerufen werden können.

Zugriff auf Inhalte des EGVP Postfachs nach Ende der EGVP-Laufzeit

Leider gibt es noch keine genauen Informationen, wie genau die Konsequenzen der Abkündigung des EGVP sich darstellen werden (es werden verschiedene Übergangsfristen und auch Lesezugänge diskutiert). Letztlich muss man aber sicher davon ausgehen, dass die Postfach-Daten irgendwann nicht mehr über die EGVP Anwendung zugänglich sein werden.

Die Daten aus dem EDA Mahnverfahren sind alle auch automatisch in LawFirm gespeichert. Die versendeten Daten stammen ja von dort und auch die empfangenen und mit LawFirm aus dem EGVP importierten EDA Dateien sind in LawFirm-Ordnern im Originalformat gespeichert. Die eingegangenen EDA-Nachrichten sind außerdem noch in dem mit Word lesbarem rtf-Format in den einzelnen elektronischen Akten gespeichert.

EGVP Nachrichten außerhalb des EDA Mahnverfahrens können wie bei E-Mails einfach per Drag & Drop nach LawFirm übernommen werden (sowohl die kompletten Nachrichten als auch einzelne Anlagen).

Unabhängig davon sind die EGVP Dateien aber auch mit dem Windows Explorer zugänglich: In dem EGVP Stamm-Ordner (der bei gestartetem EGVP im Titelbalken angezeigt wird) findet sich für jedes Postfach ein Windows Ordner „postfach_mailbox_…“. Unterhalb dieses Ordners gibt es die Ordner „eingang…“, „ausgang…“, „gesendet…“ etc. In diesen Ordnern wiederum existiert für jede einzelne Nachricht ein Unterordner. In einem solchen Nachrichtenunterordner ist die Nachricht als „message.html“ und die Anlagen in einem Ordner „attachments“ gespeichert.

Die wichtigsten Inhalte sind bei Bedarf also auch ohne EGVP Anwendung über den Windows Explorer zugänglich. Sicher ist es deshalb auch sinnvoll, den (im EGVP Titelbalken anzeigten) EGVP Stammordner noch auf ein Sicherungsmedium zu kopieren.

Besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) wird integriert

Das besondere elektronische Anwaltspostfach wird von der BRAK zunächst als Internet-Anwendung entwickelt. Einen ersten Einblick in die voraussichtliche Benutzerführung erhielt man über eine Online-Umfrage der BRAK aus Dezember 2014.

Die BRAK hat darüber hinaus zugesagt, für das beA eine sachgerechte Schnittstelle für Fachsysteme (Anwaltssoftware) vorzusehen und arbeitet aktuell an einer entsprechenden Schnittstellen-Definition. Im Sommer soll eine Testumgebung von der BRAK bereitgestellt werden, so dass wir die Anbindung der elektronischen Arbeitsabläufe im Dokumentenmanagement von LawFirm® an das beA realisieren und im Rahmen einer neuen LawFirm® Version ausliefern können. Das gilt natürlich auch für die spezielle Workflow-Unterstützung im EDA Mahnverfahren.

 

Weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).

 

EGVP Betrieb wird über den 01.01.2016 hinaus bis zum 30.09.2016 verlängert

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Die angekündigte Einstellung der EGVP Anwendung zum 01.01.2016 ist aufgehoben: der EGVP Client steht bis zum 30.09.2016 zur Verfügung

Details zum Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (FördERV), besonderes elektronisches Anwaltspostfach / beA der BRAK / Bundesrechtsanwaltskammer

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Beschluss der 97. BLK-Sitzung (Mai 2015)

Die Bund-Länder-Kommission hat in ihrer 97. Sitzung im Mai beschlossen, den Betrieb des EGVP Clients noch bis zum 30.09.2016 aufrecht zu erhalten. Der Support wird allerdings am 01.04.2016 eingestellt. Ab dem 01.10.2016 soll unter www.egvp.de ein „Nur-Lese-Client“ bereitgestellt werden, über den noch ein Zugriff auf die Postfach-Inhalte möglich sein soll (Informationen zu weiteren Möglichkeiten finden Sie weiter unten)

Übergang in das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA)

Damit können z.B. die elektronischen Mahnanträge noch für eine Übergangszeit über das EGVP abgewickelt werden. Die gesetzliche Verpflichtung, ab dem 01.01.2016 über das beA elektronisch empfangsbereit zu sein, ist davon jedoch unberührt.

Die Übergangsphase vom 01.01.2016 bis zum 30.09.2016 wird das neue beA entlasten, allerdings kommt auf die Kanzleien, die nicht entsprechend durch ihre Anwaltssoftware dabei unterstützt werden, zusätzlicher Aufwand für die Überwachung beider Eingangswege hinzu. Nutzer des EDA Mahnverfahrens sollten auf Informationen dazu achten, wie während der Übergangsphase – wenn beide Übertragungswege parallel genutzt werden können – die Steuerung der Antwortnachrichten zu den elektronischen Mahnanträgen erfolgen wird.

Zugriff auf Inhalte des EGVP Postfachs nach Ende der EGVP-Laufzeit

Leider gibt es noch keine genauen Informationen, wie genau die Konsequenzen der Abkündigung des EGVP sich darstellen werden (es werden verschiedene Übergangsfristen und auch Lesezugänge diskutiert). Letztlich muss man aber sicher davon ausgehen, dass die Postfach-Daten irgendwann nicht mehr über die EGVP Anwendung zugänglich sein werden.

Die Daten aus dem EDA Mahnverfahren sind alle auch automatisch in LawFirm gespeichert. Die versendeten Daten stammen ja von dort und auch die empfangenen und mit LawFirm aus dem EGVP importierten EDA Dateien sind in LawFirm-Ordnern im Originalformat gespeichert. Die eingegangenen EDA-Nachrichten sind außerdem noch in dem mit Word lesbarem rtf-Format in den einzelnen elektronischen Akten gespeichert.

EGVP Nachrichten außerhalb des EDA Mahnverfahrens können wie bei E-Mails einfach per Drag & Drop nach LawFirm übernommen werden (sowohl die kompletten Nachrichten als auch einzelne Anlagen).

Unabhängig davon sind die EGVP Dateien aber auch mit dem Windows Explorer zugänglich: In dem EGVP Stamm-Ordner (der bei gestartetem EGVP im Titelbalken angezeigt wird) findet sich für jedes Postfach ein Windows Ordner „postfach_mailbox_…“. Unterhalb dieses Ordners gibt es die Ordner „eingang…“, „ausgang…“, „gesendet…“ etc. In diesen Ordnern wiederum existiert für jede einzelne Nachricht ein Unterordner. In einem solchen Nachrichtenunterordner ist die Nachricht als „message.html“ und die Anlagen in einem Ordner „attachments“ gespeichert.

Die wichtigsten Inhalte sind bei Bedarf also auch ohne EGVP Anwendung über den Windows Explorer zugänglich. Sicher ist es deshalb auch sinnvoll, den (im EGVP Titelbalken anzeigten) EGVP Stammordner noch auf ein Sicherungsmedium zu kopieren.

Besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) wird integriert

Das besondere elektronische Anwaltspostfach wird von der BRAK zunächst als Internet-Anwendung entwickelt. Einen ersten Einblick in die voraussichtliche Benutzerführung erhielt man über eine Online-Umfrage der BRAK aus Dezember 2014.

Die BRAK hat darüber hinaus zugesagt, für das beA eine sachgerechte Schnittstelle für Fachsysteme (Anwaltssoftware) vorzusehen und arbeitet aktuell an einer entsprechenden Schnittstellen-Definition. Im Sommer soll eine Testumgebung von der BRAK bereitgestellt werden, so dass wir die Anbindung der elektronischen Arbeitsabläufe im Dokumentenmanagement von LawFirm® an das beA realisieren und im Rahmen einer neuen LawFirm® Version ausliefern können. Das gilt natürlich auch für die spezielle Workflow-Unterstützung im EDA Mahnverfahren.

Infoseite mit aktuellen Informationen zum beA

Wir stellen Ihnen eine Infoseite mit ständig aktualisierten Informationen zu den aktuellen Entwicklungen um das besondere elektronische Anwaltspostfach mit Links zu weiterführenden Informationen zur Verfügung.

 

Weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).

 

Neue Details über das beA (besonderes elektronisches Anwaltspostfach) der BRAK

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In den letzten Ausgaben der BRAK Mitteilungen wurden neue Details zu Benutzerführung und technischen Voraussetzungen veröffentlicht – hier eine Zusammenfassung

Details zum Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (FördERV), besonderes elektronisches Anwaltspostfach / beA der BRAK / Bundesrechtsanwaltskammer

Aktuell: Das neue LawFirm® – zur Bildergalerie … – (rechts oben auf „i“ für Info klicken)

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) wird nach §31 BRAO bis zum 01.01.2016 für jeden Rechtsanwalt die Voraussetzungen zum Empfang von Sendungen deutscher Gerichte über das neue besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) schaffen. Dazu wird gerade an einer Web-Oberfläche gearbeitet, die sich in einem Internet-Browser verwenden lässt. Die Hersteller von Kanzleisoftware sollen von der BRAK eine Schnittstelle zum beA erhalten, so dass der Versand und der Empfang von Nachrichten auch komfortabel direkt aus der Kanzleisoftware möglich wird.

Das Konzept der BRAK enthält – kostenbewusst – weder für die Web-Oberfläche noch für die Anwaltssoftware-Schnittstelle irgendwelche Vorgaben zur Nutzung einer bestimmten Datenbank. Damit wird bei LawFirm auch keine Datenbank-Umstellung erforderlich sein.

Benutzerführung der Web-Oberfläche

Im BRAK Magazin (Ausgabe 03/2015, Editorial Seite 3, + Artikel Seiten 9-13) finden sich Bildschirmausdrucke zur Benutzeroberfläche des Web-Clients und auch einige Details zu den voraussichtlichen Bedien-Abläufen.

Danach wird die Web-Oberfläche in etwa wie eine Webmail-Oberfläche arbeiten, allerdings mit einigen Einschränkungen, die sich aus dem Sicherheitskonzept ergeben. So wird z.B. der Betreff der Nachrichten zunächst nicht lesbar sein, weil die Nachrichten auf dem beA Server nur verschlüsselt vorliegen. Für die Anmeldung am beA System wird voraussichtlich eine Chip-Karte und eine PIN-Nummer erforderlich sein (vgl. unten „Technische Voraussetzungen …“). Da es Postfächer nicht für Kanzleien, sondern nur für die individuellen Anwälte/innen geben wird, müssen z.B. Sekretariatskräfte erst über die Einrichtung von Benutzern und entsprechende Vergabe von Zugangsberechtigungen Zugang zu den einzelnen Postfächern erhalten. So entsteht ein „virtuelles Kanzleipostfach“, das allerdings z.B. bei personellen Änderungen sicher einigen Verwaltungsaufwand verursachen wird. Der Artikel enthält noch weitere Details zu den folgenden Themen:

  • Elektronisches Empfangsbekenntnis (ab 2018)
  • Nachrichtengröße (max. 30 MB, zukünftig sind 100 MB geplant)
  • Anzahl der Anlagen (max. 100, zukünftig ist eine Obergrenze von 500 geplant)
  • Bis 31.12.2017 müssen ausgehende Nachrichten eine qualifizierte digitale Signatur enthalten
  • Ab dem 01.01.2018 nur noch dann, wenn der Versand nicht durch den Anwalt selbst erfolgt (§ 130a ZPO)
  • Über die verwendbaren Dateiformate bestimmen Rechtsverordnungen der Länder

 

Technische Voraussetzungen für das beA

In einem Artikel des BRAK Magazins (Ausgabe 02/2015, ab Seite 10) hat die Bundesrechtsanwaltskammer erste Informationen zu den technischen Voraussetzungen gegeben. Es wird folgendes empfohlen:

  • PC mit mind. 512 MB Arbeitsspeicher und AMD- oder Intel-Prozessor
  • Aktuelles Betriebssystem: Windows, MacOS oder Linux
  • leistungsfähige Internet-Anbindung mit mind. 2 MBit/s (DSL 2000), empfohlen wird allerdings 6 MBit/s (DSL 6000) oder höher
  • Aktueller Internet-Browser (Internet Explorer, Firefox, Safari, Chrome), bzw.
  • Kanzleisoftware mit entsprechender Integrationsschnittstelle zum beA
  • Kartenlesegerät für „qualifizierte elektronische Signatur“, mit PIN-Tastatur
  • Signatur- / Sicherheitskarten für den Zugang zum beA – die BRAK prüft noch, welche Karten verwendbar sind und wo diese erhältlich sein werden – von dem Erwerb einer derzeit erhältlichen Signaturkarte rät die BRAK daher derzeit noch ab (Stand Mai 2015)
  • Drucker und Scanner

Nach einer Information im BRAK Magazin (Ausgabe 03/2015, Kasten auf Seite 13) wird für die Erstregistrierung eine spezielle „beA-Karte“ benötigt; Details zur Verfügbarkeit dieser Karten stehen noch nicht fest (Stand Juni 2015).

 

Informationsseite der BRAK (www.bea.brak.de)

Auch die Bundesrechtsanwaltskammer hat (im April 2015) damit begonnen, eine Informationsseite einzurichten. Diese Seite ist erreichbar unter
http://www.bea.brak.de

 

Weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).

 


besonderes elektronisches Anwaltspostfach – die beA Karte kommt – Details zu Bestellung und Erstregistrierung

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Die aktuelle Ausgabe 4/2015 der BRAK Mitteilungen enthält nun die Details zum Bestell-Ablauf für die „beA Karte“ (zwingend erforderlich zur Erstregistrierung des eigenen Anwaltspostfachs)

besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) - die beA-Karte kommt - Details zu Bestellung und Erstregistrierung: wie bekomme ich mein beA ? - Elektronischer Rechtsverkehr mit der Anwaltssoftware LawFirm, besonderes elektronisches Anwaltspostfach / beA der BRAK / Bundesrechtsanwaltskammer

Das neue LawFirm® – zur Bildergalerie … – (rechts oben auf „i“ für Info klicken)

Aktuell, 01.09.2015: Die Bestellseite der Bundesnotarkammer für beA-Karten und Lesegeräte ist nun freigeschaltet

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) wird nach §31 BRAO bis zum 01.01.2016 für jeden Rechtsanwalt die Voraussetzungen zum Empfang von Sendungen deutscher Gerichte über das neue besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) schaffen. Für den Zugang zum beA – zumindest für die Erstregistrierung – ist eine besondere, von der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) herausgegebene, „beA-Karte“ erforderlich. Der Artikel „Wie bekomme ich mein beA ?“ BRAK Magazin (Ausgabe 04/2015, auf Seite 13)  enthält nun Details zu dieser Chipkarte und zu deren Bezug. Die Anwälte sollen darüber noch mit einem Schreiben der BRAK informiert werden.

Das aktuelle BRAK Magazin enthält außerdem noch weitere wichtige/interessante Artikel rund um das Thema elektronische Kommunikation – wie z.B. zur elektronischen Signatur (rechtlicher Rahmen) und zum Signiervorgang auf Seite 14.

Für LawFirm Anwender haben wir einige Informationsquellen in der Funktion „LawFirm Linkservice“ zusammengestellt (einige finden Sie auch weiter unten unter „Weiterführende Informationen“ und unter www.kanzleirechner.de).

In LawFirm selbst gibt es schon seit einigen Jahren mit den „elektronischen Arbeitsmappen“ eine gemeinsame einheitliche Benutzeroberfläche zur Zusammenarbeit mit elektronisch ein- und ausgehenden Dokumenten – unabhängig von Dateiformat oder technischer Quelle (Scan, E-Mail, Fax, EGVP, EDA-Mahnverfahren, Digitales Diktat, Spracherkennungsdateien, …), so dass Sie sich darüber keine Gedanken machen müssen. Zuordnungsautomatiken (z.B. anhand von Aktenzeichen und/oder E-Mail Adressen) sorgen für die automatische Verteilung in die richtigen Akten und zu den zuständigen Berabeiter/innen.

An diese komfortablen Dokumentfunktionen wird auch das beA „angedockt“ werden. Damit wird das beA bei LawFirm Kanzleien nicht zu einem Mehraufwand, sondern sogar zu einer Arbeitserleichterung führen.

Dazu ist bei LawFirm keine Datenbankumstellung erforderlich.

 

Ausgabe der beA-Karte durch die Bundesnotarkammer (BNotK)

Die Bundesnotarkammer soll die Ausgabe und Produktion der „beA-Karte“ übernehmen, die sicherstellt, dass nur befugte Personen / Rechtsanwälte Zugang zu einem beA bekommen. Dazu hat die Notarkammer eine eigene Webseite eingerichtet, über die die Karte bestellt werden kann:

https://bea.bnotk.de

Auch die zur Arbeit mit der beA-Chipkarte erforderlichen Kartenlesegeräte, sowie weitere Karten für den Zugriff von Mitarbeiter/innen werden über die BNotK erhältlich sein. Die beA-Karte wird es in zwei Ausführungen geben:

  • beA-Karte Basis (nur zur Erstregistrierung und Anmeldung am beA, für 29,90 € p.a.)
  • beA-Karte Signatur (mit der Möglichkeit, Dokumente digital zu signieren, für 49,90 € p.a.)

Da nach dem FördElRV-Gesetz noch bis zum 01.01.2018 die über das beA eingereichten Schriftsätze mit einer digitalen Signatur versehen sein müssen – und auch danach, wenn der Versand nicht durch den Anwalt selbst erfolgt – ist eine Chipkarte mit Signaturfunktion erforderlich, wenn das beA auch zum Einsenden von Schiftsätzen genutzt werden soll. Für den Empfang von Nachrichten der Gerichte wird eine beA-Karte ohne Signaturfunktion genügen.

Einführungsfilm zu beA und Bestellverfahren für Lesegeräte und beA-Karten (mp4, ca. 55 MB).

Tipp: wegen möglicher Lieferengpässe raten wir dazu, die benötigten beA-Karten und Kartenlesegeräte frühzeitig zu bestellen. Weitere Details haben wir hier für Sie zusammengestellt, insbes. unter der Überschrift „Tipps zur Bestellung der beA-Karten und Lesegeräte“

 

Der zeitliche Ablauf

  • Zusendung der Anschreiben mit Antragsnummern für die Bestellung der beA-Karte (laut bea.bnotk.de spätestens bis zum 15.09.2015)
  • Bestellung der beA-Karte / der benötigten Chipkarten-Lesegeräte
  • Mit der Produktion und dem Versand der beA-Karte soll im Oktober 2015 begonnen werden.
  • Ab Mitte November 2015 soll der Zugang zu den beA-Anwaltspostfächern und damit die Erstregistrierung möglich sein.
  • Ab dem 01.01.2016 kann das beA zum Versand genutzt werden und
  • muss ab diesem Zeitpunkt auch auf evtl. eingehende Nachrichten überwacht werden.
  • „in den ersten Monaten“ 2016: Auslieferung der beA-Signaturzertifikate und der beA-Karten für Mitarbeiter/innen

 

Service / Kontakt bei Fragen

Die Bundesrechtsanwaltskammer und die Bundesnotarkammer haben für Fragen zum beA und zum Bestellverfahren für die beA-Karte folgende Anlaufstellen eingerichtet:

  • http://bea.brak.de – Informationsseite zum beA selbst
  • https://bea.bnotk.de – Informationen zur beA-Karte und Bestellung (angekündigt)
  • bea@bnotk,de – Fragen zum Bestellverfahren für die beA-Karte
  • 0800 – 3550 100 – Hotline für Eilfälle bei Fragen zum Bestellverfahren

 

Weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).

 

Office 2016 unter Windows Server 2016 mit der Anwaltssoftware LawFirm getestet – Bildergalerie und Testergebnisse (09/2015)

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LawFirm mit dem kürzlich erschienenen neuen Microsoft Office 2016 (Freigabeversion) unter Windows Server 2016 erfolgreich getestet

Office 2016 und Anwaltssoftware LawFirm im Windows Server 2016 Startfenster

Bildergalerie und Testergebnisse aus den Labortests mit der Anwaltssoftware LawFirm

Erst vor wenigen Tagen – am 22.09.2015 – hat Microsoft die Freigabe für die neue Office 2016 Version erteilt. Die neue Ausgabe der Office-Produktreihe wurde bereits mit der Freigabe von Windows 10 angekündigt (zum Testbericht über LawFirm unter Windows 10, schon im Oktober 2014 mit der Preview-Version des neuen Betriebssystems). Die Tests zu den Office-Schnittstellen und deren Integration in die Kanzleisoftware LawFirm wurden mit der „Technical Preview 3“ Version des angekündigten Betriebssystems Windows Server 2016 durchgeführt, der Server-Entsprechung von Windows 10.

Entsprechende kleinere Anpassungen wurden bereits umgesetzt, so dass sie in den kommenden LawFirm® Versionen zur Verfügung stehen werden. Vorbereitend wurde bereits an Merkblättern und Umstiegs-Hilfen gearbeitet, so dass diese wie gewohnt rechtzeitig für die Unterstützung im Rahmen der Softwarepflege bereit stehen werden.

Gleichzeitig ist LawFirm® voll rückwärtskompatibel bis Office 2003, und mit nur leichten funktionalen Einschränkungen sogar bis Office 97. Es ergibt sich also eine gewachsene Zukunftssicherheit, aber kein Handlungsdruck für einen Versionsumstieg.

Eine Bildergalerie und einige Auszüge aus unseren Testergebnissen mit der neuen Office 2016 Version finden Sie unter [mehr Details] – oder gleich hier (oben rechts auf „i“ für Info klicken, unten rechts: SL = Dia/Slideshow, FS = Vollbild/Fullscreen):

Kanzleisoftware LawFirm® mit Office 2016 unter Windows Server 2016 (09/2015)

Zu den aktuellen Tests mit der kürzlich veröffentlichten Freigabe-Version von Office 2016 haben wir als Vorab-Information einige Auszüge und Screenshots in Form einer Bildergalerie mit kommentierten Screenshots der Benutzeroberfläche u.a. von Word 2016, Outlook 2016 und Excel 2016 zusammengestellt. Die Tests wurden durchgeführt mit der aktuellen Version V8.2s der Kanzleisoftware LawFirm, deren modernisierte und für die mobile Nutzung weiter optimierte Oberfläche ebenfalls zu sehen ist.

[img src=http://anwaltssoftware-blog.de/_lawfirmblog129u0bn197971bw2/wp/wp-content/flagallery/kanzleisoftware-lawfirm-mit-office-2016-unter-windows-server-2016-092015/thumbs/thumbs_office2016_setup_01_start.png]1250Das Startfenster zur Installation von Office 2016 unter Windows Server 2016 (Technical Preview 3)
Das Startfenster zur Installation von Office 2016 unter Windows Server 2016 (Technical Preview 3)
[img src=http://anwaltssoftware-blog.de/_lawfirmblog129u0bn197971bw2/wp/wp-content/flagallery/kanzleisoftware-lawfirm-mit-office-2016-unter-windows-server-2016-092015/thumbs/thumbs_office2016_setup_02_fortschritt.png]400Fortschritts-Anzeige bei der Installation von Office 2016 mit den neuen Office 2016 Icons
Fortschritts-Anzeige bei der Installation von Office 2016 mit den neuen Office 2016 Icons
[img src=http://anwaltssoftware-blog.de/_lawfirmblog129u0bn197971bw2/wp/wp-content/flagallery/kanzleisoftware-lawfirm-mit-office-2016-unter-windows-server-2016-092015/thumbs/thumbs_office2016_setup_03_abschluss.png]430Das Abschluss-Fenster der Installation von Office 2016 mit animiertem Hinweis zum Aufruf bzw. zur weiteren Nutzung
Das Abschluss-Fenster der Installation von Office 2016 mit animiertem Hinweis zum Aufruf bzw. zur weiteren Nutzung
[img src=http://anwaltssoftware-blog.de/_lawfirmblog129u0bn197971bw2/wp/wp-content/flagallery/kanzleisoftware-lawfirm-mit-office-2016-unter-windows-server-2016-092015/thumbs/thumbs_office2016_01_startmenue.png]480LawFirm®-Startfenster, Anwaltssoftware LawFirm®- und Office 2016 Icons und die Startmenü-Oberfläche von Windows Server 2016
LawFirm®-Startfenster, Anwaltssoftware LawFirm®- und Office 2016 Icons und die Startmenü-Oberfläche von Windows Server 2016
[img src=http://anwaltssoftware-blog.de/_lawfirmblog129u0bn197971bw2/wp/wp-content/flagallery/kanzleisoftware-lawfirm-mit-office-2016-unter-windows-server-2016-092015/thumbs/thumbs_office2016_02_lawfirm_wordsuche.png]390LawFirm® + Word 2016 Dokument: Suchfunktion mit Highlighting
Office 2016 + Kanzleisoftware LawFirm - Word 2016 Suchfunktion mit Highlighting und Trefferliste. In der Bildvergrößerung oben rechts rot markiert: das Symbol zum "Einklappen" der Menü-Bänder (Ribbons), links oben gelb markiert das Umschalt-Symbol zur Maus- bzw. Touch-Bedienung
[img src=http://anwaltssoftware-blog.de/_lawfirmblog129u0bn197971bw2/wp/wp-content/flagallery/kanzleisoftware-lawfirm-mit-office-2016-unter-windows-server-2016-092015/thumbs/thumbs_office2016_03_lawfirm_e-akte_word2016.png]400LawFirm® - Elektronische Akte: Dokumenten-Viewer und Word 2016
Word 2016 + Anwaltssoftware LawFirm - Elektronische Akte - "Dokumenten-Viewer und Word 2016" (dynamische Ordnerstruktur-Anzeige hier nach Adressat - ohne Umsortieren(!) werden "virtuelle Ordner" anhand der Anzeige-Einstellungen gebildet)
[img src=http://anwaltssoftware-blog.de/_lawfirmblog129u0bn197971bw2/wp/wp-content/flagallery/kanzleisoftware-lawfirm-mit-office-2016-unter-windows-server-2016-092015/thumbs/thumbs_office2016_04_lawfirm_e-akte_word2016_backstage.png]300LawFirm® + Word 2016: Backstage Ansicht
Word 2016 + Kanzleisoftware LawFirm - Digitale Akte - "Dokumenten-Viewer und Word 2016 Datei-/Backstage-Ansicht" mit Dokumenteigenschaften, Versionsverwaltung, Schutzfunktion etc.
[img src=http://anwaltssoftware-blog.de/_lawfirmblog129u0bn197971bw2/wp/wp-content/flagallery/kanzleisoftware-lawfirm-mit-office-2016-unter-windows-server-2016-092015/thumbs/thumbs_office2016_05_lawfirm_e-akte_word2016_cloud.png]250LawFirm® + Word 2016: Speichern in der Cloud (OneDrive)
Office 2016 + Anwaltssoftware LawFirm - Elektronische Akte - "Dokumenten-Viewer und Word 2016, Speichern in der Cloud" (OneDrive - ehem. SkyDrive; Benutzeroberfläche mit LawFirm-Zoom auf Vollbild vergrößert; im Dokumentenviewer: dynamische Ordnerstruktur nach Erstelldatum), individuelle Hintergrundfarbe 3D-Farbverlauf in grün
[img src=http://anwaltssoftware-blog.de/_lawfirmblog129u0bn197971bw2/wp/wp-content/flagallery/kanzleisoftware-lawfirm-mit-office-2016-unter-windows-server-2016-092015/thumbs/thumbs_office2016_06_lawfirm_e-akte_outlook2016_e-mail.png]250LawFirm® - Digitale Akte: Outlook 2016 - E-Mail Integration
Outlook 2016 + Kanzleisoftware LawFirm - Elektronische Akte - "Dokumenten-Viewer und Outlook 2016 Email" - automatisiertes Verfassen von E-Mails, Zuordnungsautomatik nach Akte, Adresse mit Mustererkennung für Aktenzeichen / Registernummer / E-Mail Adresse (+ individuelle LawFirm 3D-Hintergrundfarbe und Zoom-Faktor-Einstellung):
[img src=http://anwaltssoftware-blog.de/_lawfirmblog129u0bn197971bw2/wp/wp-content/flagallery/kanzleisoftware-lawfirm-mit-office-2016-unter-windows-server-2016-092015/thumbs/thumbs_office2016_07_lawfirm_outlook2016_kalendertag_0.png]220LawFirm® + Outlook 2016: Kalender, Tagesansicht
Office 2016 + Kanzleisoftware LawFirm - "Outlook 2016 Kalender Tagesansicht" (aus dem Technik-Test zur bidirektionalen Outlook-Synchronisation mit synchronisiertem Termin) Terminvorschau unten und rechts neben dem Outlook Fenster
[img src=http://anwaltssoftware-blog.de/_lawfirmblog129u0bn197971bw2/wp/wp-content/flagallery/kanzleisoftware-lawfirm-mit-office-2016-unter-windows-server-2016-092015/thumbs/thumbs_office2016_08_lawfirm_outlook2016_kalenderplanung_0.png]250LawFirm® + Outlook 2016: Kalender, Planungsansicht, mehrere Kalender
Office 2016 + Anwaltssoftware LawFirm - "Outlook 2016 Kalender - Planungs-Ansicht" (aus dem Technik-Test zur Outlook-Synchronisation), zeigt mehrere Kalender untereinander an zur Planung von Terminen (Teilnehmer und Ressourcen, wie z.B. Räume, Beamer, sonstige Geräte)
[img src=http://anwaltssoftware-blog.de/_lawfirmblog129u0bn197971bw2/wp/wp-content/flagallery/kanzleisoftware-lawfirm-mit-office-2016-unter-windows-server-2016-092015/thumbs/thumbs_office2016_09_lawfirm_outlook2016_kontakte_0.png]210LawFirm® + Outlook 2016 - Kontakte und Soziale Netzwerke (Facebook, Google+, LinkedIn, XING, Twitter, etc)
Office 2016 + Kanzleisoftware LawFirm - "Outlook 2016 Kontakte - Integration sozialer Netzwerke" (aus dem Technik-Test zur Outlook-Synchronisation), Facebook, Google+, LinkedIn, XING, Twitter, etc.
[img src=http://anwaltssoftware-blog.de/_lawfirmblog129u0bn197971bw2/wp/wp-content/flagallery/kanzleisoftware-lawfirm-mit-office-2016-unter-windows-server-2016-092015/thumbs/thumbs_office2016_10_lawfirm_excel2016_unfallstatus.png]210LawFirm® + Excel 2016 Integration - Export von Statistiken und Auswertungen
Excel 2016 + Anwaltssoftware LawFirm Professional - "Excel 2016 - Ausgabe einer frei selbstdefinierten Aktenzusatzinfo-Liste" (aus dem Technik-Test zur Excel-Integration, Beispiel "Unfallstatus" aus dem LawFirm Professional Testsystem): Export von Statistiken und Auswertungen als Excel 2016-Tabelle zur weiteren Auswertung
[img src=http://anwaltssoftware-blog.de/_lawfirmblog129u0bn197971bw2/wp/wp-content/flagallery/kanzleisoftware-lawfirm-mit-office-2016-unter-windows-server-2016-092015/thumbs/thumbs_office2016_11_lawfirm_rechnercheck.png]230LawFirm® + Office 2016 Integration: Service Tools, Ermitteln der Office Version
Office 2016 + Kanzleisoftware LawFirm® Professional - Technik-Test zur Office 2016 / Word 2016 Versionsprüfung und Ermittlung des Service Pack Levels mit dem LawFirm® Rechner-Check (+ individuelle Hintergrund-Farben in der modernen LawFirm® Oberfläche)

 

Dabei wurden u.a. die folgenden LawFirm® Kanzleisoftware-Funktionen getestet:

  • Versionsprüfungen im Installations-Ablauf, beim LawFirm®-Programmstart und im LawFirm®-Rechnercheck
  • Schnittstellen zur Erstellung von Automatik-Schreiben, inkl. Datentransfer, Deklinieren / Konjugieren
  • Word Ergänzungen: LawFirm®-Symbolleiste und -Menüband (Ribbon); Anbindung von Seriendruck-Datenfeldern, Automatik-Datumsfelder, Anlagenstriche, Gliederungsfunktionen
  • Automatik Abschriften-Druck (Urschrift, Abschrift, beglaubigte Abschrift, Entwurf, Exemplare, Layout-Einstellungen, Drucker-Vorauswahl)
  • Export von Adressen / Trefferlisten in der Adressensuche als Seriendruck-Datenquelle für Rundschreiben / Etiketten-Druck
  • Export von Berichten / Auswertungen / Statistiken zur Weiterverarbeitung und Auswertung in Microsoft Excel®
  • Verfassen von E-Mails, Zuordnung von E-Mails in elektronische Akten und Adressen per Drag & Drop über Microsoft Outlook®, auch direkt in das LawFirm® Fenster ohne Zwischenspeichern
  • Bidirektionale Synchronisation von Adressen (Kontakten) und Terminen (Kalender) mit Microsoft Outlook®

 

Weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).

Das EGVP steht über den 01.10.2016 hinaus noch bis zum 01.01.2018 zur Verfügung

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Die Betriebsdauer der EGVP Anwendung wird nochmals verlängert. Der EGVP Client steht noch bis zum 01.01.2018 zur Verfügung (der Support bis Ende 2016)

Details zum Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (FördERV), besonderes elektronisches Anwaltspostfach / beA der BRAK / Bundesrechtsanwaltskammer

Das neue LawFirm® – zur Bildergalerie … – (rechts oben auf „i“ für Info klicken)

Beschluss Bund-Länder-Kommission

Die Bund-Länder-Kommission hat beschlossen, den Betrieb des EGVP Clients noch bis bis zur verpflichtenden Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs zu verlängern. Der EGVP Client soll noch bis zum 01.01.2018 zum Download zur Verfügung stehen. Der Support wird allerdings am 31.12.2016 eingestellt. Ab dem 01.01.2018 soll unter www.egvp.de ein „Nur-Lese-Client“ bereitgestellt werden, über den noch ein Zugriff auf die Postfach-Inhalte möglich sein soll (Informationen zu alternativen Zugriffsmöglichkeiten finden Sie weiter unten)

Übergang in das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA)

Damit können z.B. die elektronischen Mahnanträge noch für eine Übergangszeit über das EGVP abgewickelt werden.

Die Übergangsphase vom 29.09.2016 (nach den aktuellen Entwicklungen könnte auch dieser neue Starttermin wieder gefährdet sein) bis zum 01.01.2018 wird das neue beA sicher entlasten, allerdings kommt auf die Kanzleien, die nicht entsprechend durch ihre Anwaltssoftware dabei unterstützt werden, zusätzlicher Aufwand für die parallele Überwachung beider Eingangswege zu. Für LawFirm Anwender sind dabei sicher die bewährten Dokumenten-Teamwork Funktionen (z.B. elektronische Arbeitsmappen) besonders nützlich: Die elektronischen Eingänge führen damit nicht zu Mehraufwand, sondern sogar zu einer Arbeitserleichterung.

Nutzer des EDA Mahnverfahrens sollten auf Informationen dazu achten, wie während der Übergangsphase – wenn beide Übertragungswege parallel genutzt werden können – die Steuerung der Antwortnachrichten zu den elektronischen Mahnanträgen erfolgen wird (wir gehen davon aus, dass Mahnanträge über den „Kanal“ beantwortet werden, über den sie gestellt wurden).

Zugriff auf Inhalte des EGVP Postfachs nach Ende der EGVP-Laufzeit

Nach den oben schon angesprochenen Informationen unter www.egvp.de soll der EGVP Client nach Ende der Laufzeit durch einen Nachfolgeclient ersetzt werden, mit dem die Verwaltung bereits empfangener Nachrichten möglich sein soll. Für LawFirm Anwender gilt unabhängig davon:.

Die Daten aus dem EDA Mahnverfahren sind alle auch automatisch in LawFirm gespeichert. Die versendeten Daten stammen ja von dort und auch die empfangenen und mit LawFirm aus dem EGVP importierten EDA Dateien sind in LawFirm-Ordnern im Originalformat gespeichert. Die eingegangenen EDA-Nachrichten sind außerdem noch in dem mit Word lesbarem rtf-Format in den einzelnen elektronischen Akten gespeichert.

EGVP Nachrichten außerhalb des EDA Mahnverfahrens können wie bei E-Mails einfach per Drag & Drop nach LawFirm übernommen werden (sowohl die kompletten Nachrichten als auch einzelne Anlagen).

Außerdem sind EGVP Dateien aber auch mit dem Windows Explorer zugänglich: In dem EGVP Stamm-Ordner (der bei gestartetem EGVP im Titelbalken angezeigt wird) findet sich für jedes Postfach ein Windows Ordner „postfach_mailbox_…“. Unterhalb dieses Ordners gibt es die Ordner „eingang…“, „ausgang…“, „gesendet…“ etc. In diesen Ordnern wiederum existiert für jede einzelne Nachricht ein Unterordner. In einem solchen Nachrichtenunterordner ist die Nachricht als „message.html“ und die Anlagen in einem Ordner „attachments“ gespeichert.

Die wichtigsten Inhalte sind bei Bedarf also auch ohne EGVP Anwendung über den Windows Explorer zugänglich. Sicher ist es deshalb auch sinnvoll, den (im EGVP Titelbalken anzeigten) EGVP Stammordner noch auf ein Sicherungsmedium zu kopieren.

Besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) wird integriert

Das besondere elektronische Anwaltspostfach wird von der BRAK zunächst als Internet-Anwendung entwickelt. Einen ersten Einblick in die voraussichtliche Benutzerführung (in etwa einer Webmail-Oberfläche ähnelnd) erhielt man bereits über eine Online-Umfrage der BRAK aus Dezember 2014.

Die BRAK hat darüber hinaus zugesagt, für das beA eine sachgerechte Schnittstelle für Fachsysteme (Anwaltssoftware) vorzusehen und baut aktuell eine entsprechende Schnittstellen-Definition weiter aus. Es soll auch eine Testumgebung von der BRAK bereitgestellt werden, so dass wir die Anbindung der elektronischen Arbeitsabläufe im Dokumentenmanagement von LawFirm® an das beA realisieren und im Rahmen einer neuen LawFirm® Version ausliefern können. Das gilt natürlich auch für die spezielle Workflow-Unterstützung im EDA Mahnverfahren.

Infoseite mit aktuellen Informationen zum beA

Wir stellen Ihnen eine Infoseite mit ständig aktualisierten Informationen zu den aktuellen Entwicklungen um das besondere elektronische Anwaltspostfach mit Links zu weiterführenden Informationen zur Verfügung.

Weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).

So gehts: besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) in Betrieb nehmen, Hinweise und Anleitungen

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Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) soll in Kürze starten. Wir haben hier einen Überblick zu den für die Ersteinrichtung erforderlichen Schritten mit Anleitungen und Hinweisen auf weiterführende Informationen zusammengestellt.

Details zum Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (FördERV), besonderes elektronisches Anwaltspostfach / beA der BRAK / Bundesrechtsanwaltskammer

Das neue LawFirm® – zur Bildergalerie … – (rechts oben auf „i“ für Info klicken)

BRAK setzt sich für kurzfristigen Starttermin ein (Stand: 05.10.2016)

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) sieht sich aufgrund einstweiliger Anordnungen des AGH nicht in der Lage, das beA freizuschalten. Die zugrundeliegende Frage einer Nutzungspflicht  für das beA wird in der „Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung“ (RAVPV) geklärt: Bis zum 01.01.2018 soll die Nutzung freiwillig sein (§31 Übergangsregelung). Die Verordnung wurde am 23.09.2016 als Punkt 76 auf der Tagesordnung des Bundesrats verabschiedet. Nun will die BRAK „umgehend“ die einstweiligen Anordnungen des AGH aufheben lassen (Presseerklärung vom 27.09.) und sich weiter um einen kurzfristigen Starttermin für das beA bemühen (28.09.). Zum Aufhebungsantrag der BRAK hat der AGH der Gegenseite eine Frist zur Stellungnahme bis zum 24.10. eingeräumt. Eine Entscheidung kann also erst danach erfolgen. Erst ab der Freischaltung wird dann auch die Erstregistrierung (Schritt 3) möglich sein, die ersten beiden Schritte können jetzt schon durchgeführt werden.

Vor diesem Hintergrund haben wir noch einmal die folgenden Informationen zusammengetragen:

Überblick: Was ist zu tun, um Zugang zum Anwaltspostfach (beA) zu erhalten?

Das Sicherheitskonzept der BRAK sieht vor, dass zum Zugriff auf das beA eine individuelle Chipkarte (die „beA-Karte“) und eine PIN Nummer verwendet werden. Für die Chipkarte braucht man ein entsprechendes Lesegerät. Ein besonderer Bestellprozess soll sicherstellen, dass die beA-Karte (und damit das Anwaltspostfach) nicht in falsche Hände geraten.

Nach Erhalt der beA-Karte sollte zunächst die PIN Nummer geändert werden. Das geschieht mit Hilfe einer Java-Anwendung („cardtool“), die auf einer Seite der BNotK bereitgestellt wird.

Jetzt ist alles vorbereitet für die Erstregistrierung des beA, also die eigentliche Inbesitznahme des Anwaltspostfachs. Im Verlauf der Erstregistrierung werden verschiedene Grundeinstellungen vorgenommen, u.a. wird eine E-Mail Adresse abgefragt, über die man zu künftigen Eingängen im Anwaltspostfach benachrichtigt wird.

Die Erstregistrierung sollte ursprünglich ab dem 15.09.2016 beginnen, um den Start des beA zu entlasten. Nach aktuellen Informationen der BRAK sei das nicht mehr erforderlich, so dass die Erstregistrierung wohl gemeinsam mit dem Start des beA möglich sein wird.

 

Schritt 1: Bestellung der beA-Karten und Lesegeräte

Details zum Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (FördERV), besonderes elektronisches Anwaltspostfach / beA der BRAK / Bundesrechtsanwaltskammer

  • Voraussetzung: individuelle Antragsnummer – die BRAK hat dazu alle Anwälte angeschrieben, ggf. dort nachfragen (Kontaktinfo zum beA Support s.u.)
  • Was wird benötigt?
    • Jeder Anwalt braucht für den Zugang zu seinem Postfach und zum Abholen von eingehenden Nachrichten eine „beA-Karte Basis“
    • Sollen auch Nachrichten versendet werden, braucht man eine digitale Signaturkarte. Die Signaturfunktion wird auch zum Nachladen auf die „bea-Karte Basis“ als „beA-Karte Signatur“ angeboten. Informationen dazu finden Sie unten unter „Weitere Schritte“. (Hinweis: ab dem 01.01.2018 soll die Pflicht zum Signieren entfallen, wenn man die Nachricht selbst über sein eigenes Postfach verschickt)
    • Wenn Mitarbeiter/innen Zugang zu den beA Postfächern erhalten sollen, muss für diese eine „beA-Karte Mitarbeiter“ oder ein günstigeres „beA-Softwarezertifikat“ (= eine Datei, die kein Lesegerät benötigt) bestellt werden (Hinweis: die Mitarbeiter-Karten/-Zertifikate sind nicht personalisiert, so dass sie – anders als die beA-Karten der Anwälte – auch weitergegeben werden können).
    • Tipp: Wenn Sie auch unterwegs beA-Nachrichten abrufen und das Lesegerät nicht mitnehmen möchten, können Sie auch für sich selbst ein „Mitarbeiterzertifikat“ nutzen.
    • Für die PCs, an denen man sich im beA anmelden möchte, wird ein Chipkarten-Lesegerät benötigt (Ausnahme: Mitarbeiter-PC mit Softwarezertifikat, das z.B. auf einem USB Stick gespeichert ist).
    • Wichtig: zum Ändern der PIN Nummer wird ein Lesegerät mit Display vorausgesetzt. Es muss also mindestens ein Lesegerät mit Display bestellt werden.
  • Die Bestellung erfolgt über eine dazu eingerichtete Webseite der Bundesnotarkammer: http://bea.bnotk.de  (Informationen zu häufig gestellten Fragen)

 

Schritt 2: Lieferung der beA-Karte, PIN Nummer der beA-Karte ändern

Details zum Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (FördERV), besonderes elektronisches Anwaltspostfach / beA der BRAK / Bundesrechtsanwaltskammer

  • Parallel zum Versand der beA-Karte erhält man eine E-Mail mit einem Link zur Empfangsbestätigung (dazu muss die Kartennummer auf einer Webseite eingetragen werden).
  • Wenn der Eingang bestätigt ist, wird in einem separaten Schreiben per Post die erste PIN-Nummer der beA Karte mitgeteilt. Diese Auslieferungs-PIN Nummer sollte aus Sicherheitsgründen als erstes geändert werden.
  • Dazu muss das Chipkarten-Lesegerät (mit Display!) angeschlossen sein.
  • Für die Anwendung zur PIN Änderung muss Java installiert sein.
  • Prüfen, ob die Computer-Uhrzeit richtig ist – am besten „automatisch festlegen“ einstellen. Abweichungen können zu Problemen bei der PIN-Änderung führen.
  • DATEV Anwender sollten bei Problemen prüfen, ob die „RZ Kommunikation“ den sog. Internet-Port 10000 belegt, der für die PIN-Änderung benötigt wird (Details und Abhilfe via RA Hänsch)
  • Überlegen Sie sich eine 6-stellige PIN-Nummer. Da die PIN immer 2x eingegeben werden muss (zur Authentifizierung und zur Verschlüsselung), können Sie in Betracht ziehen, die gleiche PIN für beides zu verwenden.
  • Zur eigentlichen PIN Änderung muss diese speziell dafür eingerichtete Webseite der BNotK aufgerufen werden: http://bea.bnotk.de/sak  (Schritt-für-Schritt-Anleitung)
  • Bei Betreten dieser Webseite wird die Java-Anwendung „cardtool.jnlp“ heruntergeladen. Wenn Sie diese Anwendung starten, öffnet sich die oben dargestellte „Signaturkartenanwendung“ mit Informationen zum Chipkarten-Lesegerät und der eingelegten beA-Karte.
  • Die PIN Änderung wird über das Doppelpfeil-Symbol gestartet.

 

Schritt 3: Erstregistrierung (Inbesitznahme) des Anwaltspostfachs

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  • Hinweis: Die Freischaltung der Erstregistrierung soll nach aktueller Planung der BRAK nicht mehr vorab ab dem 15.09.2016 starten, sondern erst gleichzeitig mit dem beA Starttermin.
  • Die Erstregistrierung erfolgt über die Startseite des beA:
    https://www.bea-brak.de (vorerst noch nicht erreichbar, erst ab dem beA Start)
  • Dort muss zuerst die sog. „Client Security“ Software heruntergeladen werden (dazu auf den ihrem Betriebssystem entsprechenden Link im oben rot umrandeten Bereich klicken).
  • Wenn die „Client Security“ installiert und gestartet ist, kann die Registrierung per Klick auf den Link „Registrierung für Benutzer mit eigenem Postfach“ beginnen.
  • Bei der Erstregistrierung wird auch eine E-Mail Adresse festgelegt, über die man zu neuen Eingängen im besonderen elektronischen Anwaltspostfach benachrichtigt wird.
  • Die BRAK hat eine Webseite mit Informationen zur Erstregistrierung bereitgestellt (mit einer ausführlichen Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Download)

 

Arbeitsabläufe in der Kanzlei

 

Weitere Schritte

  • Die Erstregistrierung für Mitarbeiter-Karten bzw. -Softwarezertifikate erfolgt über den Link „Registrierung für Benutzer ohne eigenes Postfach“
  • Die Vergabe von Zugriffsberechtigungen an Mitarbeiter/innen – z.B. zum Delegieren des Abholens von neuen Eingängen – erfolgt in der eigentlichen beA Anwendung (nach der Anmeldung über den „gelben Knopf“ im oben gezeigten Startfenster
  • Eine Anleitung zur beA Anwendung liegt noch nicht vor – die BRAK hat allerdings einige Screenshots veröffentlicht.
  • Wenn Sie eine „beA-Karte Signatur“ bestellt haben, kann seit Juli 2016 die Signaturfunktion auf die zuvor aus „beA-Karte Basis“ ausgelieferte Chipkarte nachgeladen werden. Die BNotK hat eine Anleitung zu diesem Aufladeverfahren bereitgestellt.
  • Wenn Sie beim Aufladen der Signatur die Meldung „Die Verbindung zur Server-Komponente ist fehlgeschlagen“ erhalten:
    • Prüfen Sie, ob Ihre Computer-Uhr richtig eingestellt ist und versuchen Sie es einmal mit einem anderen Internet-Browser. Stellen Sie sicher dass Ihre Java Version auf dem aktuellen Stand ist. Evtl. Skript-Blocker AddOns in Ihrem Internet Programm sollten Sie ausschalten, ggf. auch entsprechende Virenschutz-Funktionen. Prüfen Sie Ihre Firewall-Einstellungen.
  • Erfahrungsbericht „beA für Anfänger“ zu PIN-Änderung und Signatur-Aufladeverfahren (via RA Schwartmann)
  • Die zum Erhalt der Signatur erforderliche persönliche Identifizierung kann bei einem Notar, aber auch bei vielen regionalen Anwaltskammern in dem „Kammerident-Verfahren“ vorgenommen werden. Manche Kammern verweisen allerdings aktuell noch auf die Identifizierung beim Notar; in solchen Fällen wird die Identifizierung oft kostenlos vorgenommen.

 

Informationen zu den jeweils aktuellen Entwicklungen bei dem beA stellen wir Ihnen über die exklusiven LawFirm®-Internet-Mitteilungen (nur für LawFirm®-Kunden) und ansonsten über den LawFirm® Anwaltssoftware-Blog zur Verfügung.

Informationsseite der BRAK – Auch die Bundesrechtsanwaltskammer hat eine Informationsseite eingerichtet. Diese Seite ist erreichbar unter  http://bea.brak.de  (Kontakt zum beA Support)

Informations- und Bestell-Seite der Bundesnotarkammer (BNotK) – Informationen zur Bestellung der beA Karten und Lesegeräte finden sich unter: http://bea.bnotk.de

Startseite des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) – ab dem Startzeitpunkt wird das beA zur Erstregistrierung und zur Anmeldung erreichbar sein unter: https://www.bea-brak.de

 

Weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).

Modernes LawFirm-Design Teil2: Dokumentenverwaltungs-Cockpit, beA Anwaltspostfach Stufe 1, PDF-Stempel und PDF-Bearbeitung – Upgrade auf die LawFirm Anwaltssoftware Version 8.2t (01/2016)

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Information zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) (09.09.2016):
So geht’s – Schritt-für-Schritt-Anleitungen für das beA von der Bestellung bis zur Erstregistrierung

Aktualisiert 14.12.2016: inkl. Ergänzungen des Updates auf V8.2t-4 (beA Stufe 1, ZV 2017, s.u.)

Modernes Design Teil2: Dokumentenverwaltungs-Cockpit, Dokumentenmanagement, PDF-Stempel, PDF-Lesezeichen und PDF-Bearbeitung, mobiler Dokumenten-Viewer - Anwaltssoftware Upgrade LawFirm 8.2t

Das LawFirm® Upgrade auf die Version 8.2t (839) wurde im Rahmen der Softwarepflege ausgeliefert – nach dem („All-In-Prinzip„) wie stets ohne Zusatzkosten.

In der Weiterführung des mit der Vorversion eingeführten modernen Designs wurde dieses Mal insbesondere das Dokumentenmanagement-Fenster als „Cockpit“ ergonomisch neu gestaltet. U.a. wurde dabei mehr Platz für die Liste der Dokumente gewonnen (= mehr Überblick in umfangreichen Akten). Die Weiterleitungs- und Zuordnungsfunktionen wurden in einem Block zusammengeführt, der die Grundlage für eine umfassende externe Versende-Funktion bildet.

Die Arbeit mit dem beA  (besonderes elektronisches Anwaltspostfach) wird in Stufe 1 durch einen Direktstart-Knopf und eine eigene Hilfefunktion unterstützt.

Eine Bildergalerie … (oben rechts: i = Info anzeigen) zeigt – in der Vorversion 8.2s – einige weitere Besonderheiten des modernen LawFirm®-Designs

Übersicht zum Inhalt des Upgrades (Details):

Arbeit mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach – erste Stufe (P)

Eine vollständige Grundlage für die Entwicklung eines direkten Datenaustauschs mit dem beA steht leider noch nicht zur Verfügung (Stand 16.12.2016).
Aber auch ohne eine beA-spezifische Schnittstelle ist schon jetzt mit Hilfe der in LawFirm vorhandenen Schnittstellen (z.B. Drag&Drop-Import und -Export sowie Ordnerimport) und auf der Grundlage der schon seit Jahren bewährten Teamwork-Funktionen zur Zusammenarbeit mit elektronisch ein- und ausgehenden Dokumenten eine Nutzung der beA Weboberfläche im Zusammenspiel mit LawFirm möglich: In der ersten Ausbaustufe der beA Integration wurden in LawFirm dazu folgende Ergänzungen vorgenommen:

  • Neue Registerkarte „Versenden“ im Dokumentenverwaltungsfenster
  • Direkter Aufruf des beA aus der Registerkarte „Versenden“ im Dokumentenverwaltungsfenster.
  • Internet-Anleitungen zur beA Einrichtung/Inbetriebnahme und zu den Arbeitsabläufen in der Zusammenarbeit mit LawFirm und beA: Aufruf aus der Registerkarte „Versenden“ im Dokumentenverwaltungsfenster.

Die Verteilung / Bearbeitung eingegangener beA Nachrichten erfolgt über die elektronischen Arbeitsmappen in LawFirm.

PDF Formular für ZV-Aufträge nach GVFV (Neufassung vom 01.12.2016, Pflicht ab 01.03.2017)

  • Neu (Highlight): Pflichtformular für Vollstreckungsaufträge an Gerichtvollzieher integriert – im PDF-Originalformat (= keine Formabweichungen), ausgefüllt in den elektronischen Akten gespeichert, mit der Möglichkeit, nachträglich die Inhalte zu bearbeiten und zu speichern.

Weiterer Ausbau der PDF Bearbeitung im LawFirm® Dokumenten-Viewer (P)

  • Neu (Highlight): Seiten-Stempel mit gleichzeitigem Setzen von Lesezeichen – max. einmal je Seite, z.B. für Anlagenstempel, Gliederung großer Dokumente (z.B. mehrere Anlagen in einem PDF-Dokument).
  • Neu (Highlight): Knopf zum Ein-/Ausschalten Lesezeichen-Ansicht (= Gliederung, zusätzlich mit Bearbeitungsfunktionen: umbenennen, verschieben, einordnen oder entfernen von Lesezeichen),
  • Die Lesezeichen-Ansicht wird beim Öffnen automatisch eingeschaltet, wenn ein PDF-Dokument Lesezeichen enthält.
  • Neu (Highlight): Knopf zum nachträglichen Entfernen von (nicht benötigten) Seiten
  • Neu (Highlight): Knopf zum Öffnen des aktuellen Dokuments im Windows Explorer
    (z.B. zur PDF-Umwandlung)
  • Neu: Knopf zum Übernehmen des Dokument-Kommentars als Stempeltext

Neue Optionen für den LawFirm® Dokumenten-Viewer (P), insbes. verbesserte Mobil-Nutzung

  • Neue Option „Schriftgrad für den Inhalt der Dokument-Liste“ für bessere Bedienbarkeit mit Mobil-/Touch-Geräten (Netbooks, Tablets wie iPad, Surface – Smartphones wie Android, iPad, Windows Phone, etc.)
  • Neue Option „Viewer auch für Einzeldokumente anzeigen“ = etwas langsameres Öffnen einzelner Dokumente, dafür Nutzbarkeit der erweiterten Viewer-Funktionen
  • Neue Option „Ordnerstruktur beim Viewer-Start komplett aufklappen“ (wie [++] Knopf) öffnet beim Start alle Ordner in der dynamisch gebildeten Ordner-Baumstruktur
  • Neue Option für Outlook E-Mail Dateien (.msg) „Beim Dok.Wechsel vorheriges Dokument schließen“

E-Mail Integration und Aufgaben-Verwaltung/Workflows

Das Einsetzen des „dortigen Aktenzeichens“ in den E-Mail Betreff unterstützt Zuordnungs-Auto-matiken wie schon seit langem in LawFirm® nun auch bei dem Empfänger. Eine neue „eingetragen“ Spalte in der Liste zur Arbeitsplanung unterstützt eine bessere Abarbeitungskontrolle der in LawFirm® eingetragenen Termine, Fristen, Wiedervorlagen, Telefonate und sonstigen Aufgaben. Höhere Priorität für die besondere Versandart „PER E-MAIL“.

Unterstützung aktueller Microsoft® Produkt-Versionen

Windows 10 (weiter optimiert), Windows Server 2016, Office 2016.

und Vieles mehr…

Weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).

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