28.03.2018: Informationen zur beA Inbetriebnahme nicht vor Mitte Mai 2018
23.12.2017: das beA ist vorläufig außer Betrieb (BRAK: Fragen und Antworten)
22.03.2017: Neues LawFirm Angebot für Einsteiger/Nebenberufler (schon ab 39 €).
14.12.2016: LawFirm Upgrade V8.2t-4 mit 1. Stufe einer beA Anbindung veröffentlicht.
Am 01.01.2018 beginnt die Pflicht zur Empfangsbereitschaft über das
besondere elektronische Anwaltspostfach (beA)
Seit dem 28.11.2016 ist das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) in Betrieb, Die Frage der Nutzungspflicht für das beA wird in der „Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung“ (RAVPV) geklärt: Bis zum 01.01.2018 ist die Nutzung noch freiwillig (§31 Übergangsregelung), danach besteht die Pflicht, über das beA empfangsbereit zu sein. Die gesetzliche Grundlage dafür ist neben der RAVPV das FördElRV Gesetz aus 2013.
Tipp: Wenn Sie sich noch nicht bei Ihrem besonderen elektronischen Anwaltspostfach registriert haben sollten, finden Sie hier unsere
Schritt-für-Schritt-Anleitungen von der beA-Karten Bestellung bis zur Ersteinrichtung.
sowie Schritt-für-Schritt-Anleitungen zum elektronischen Mahnverfahren
LawFirm Anwender/innen werden darüber hinaus im Rahmen der Softwarepflege auch durch unsere Hotline bei ihren technischen und auch den inhaltlichen Fragen kompetent unterstützt.
Vor diesem Hintergrund finden Sie hier unsere
Anleitungen und Hinweise für die Arbeit mit dem Anwaltspostfach (beA):
Weiter unten auf dieser Seite finden Sie:
- Eingehende Nachrichten abrufen
- Arbeitsabläufe in der Kanzlei
- Favoriten verwalten
- Mitarbeiter-Karten und -Softwarezertifikate
- Zertifkat freischalten
- Wichtige Informationsquellen und Kontaktdaten
Eingehende Nachrichten abrufen
(kann bei entsprechender Zugriffsrechte-Einrichtung komplett durch eine/n Mitarbeiter/in erfolgen)
- Ausgelöst durch die bei der Erstregistrierung eingerichteten E-Mail Benachrichtigungen – zur Sicherheit aber auch zusätzlich in regelmäßigen Abständen:
- Die Mitarbeiterin meldet sich im beA an und sieht den Ordner „Eingang“ in den Postfächern der Anwälte durch:
- Für alle neuen Eingangs Nachrichten:
- Nachricht öffnen (einfach per Doppelklick auf die jeweilige Zeile)
- Tipp: wenn sich die Nachricht nicht in einer neuen Registerkarte öffnet, den PopUp–Blocker des Internet-Browsers überprüfen.
- Anhänge herunterladen (Speicherknöpfe rote Umrandung unten rechts)
- Tipp zur Sicherheit: Virenprüfung durchführen
- ohne LawFirm: Dateien oder als Ausdruck an Anwalt weitergeben
- Nachricht auch als zip-Datei exportieren – (im beA: rote Umrandung oben links: Sonstige Funktionen / Exportieren);
Achtung: die zip-Datei enthält neben den Anhängen auch wichtige Protokoll-Informationen
- Nachricht in einen beA-Ordner „ArchivEingang“ (z.B) verschieben, um Doppelbearbeitungen zu vermeiden
Mit LawFirm …
- die Anhänge und Eingangsnachrichten-zip-Dateien per Drag & Drop in LawFirm importieren und
- dabei den zuständigen Anwälten in die elektronische Arbeitsmappe „Posteingang“ einstellen.
Weitere Arbeitsabläufe in der Kanzlei
- Optimal auf das beA vorbereitet mit den langjährig bewährten, digitalen Dokumenten- und Teamwork-Funktionen in LawFirm:
- Klicken statt Akten tragen … – Dokumente per Mausklick weitergeben
- Was ist zu tun? – Elektronische Arbeitsmappen bringen Ordnung in Dokument-Aufgaben
- Kurz-Video / Überblick zu den wichtigsten LawFirm® Funktionsbereichen,
- Klicken statt Akten tragen … – Dokumente per Mausklick weitergeben
- Das beA führt so nicht zu einem Zusatzaufwand, sondern – wegen der automatischen Übernahme, Zuordnung und Vorlage elektronischer Eingänge – sogar zu einer Arbeitsersparnis
Favoriten zu eigenem Adressbuch hinzufügen
Zur Vereinfachung beim Erstellen neuer Nachrichten: Häufig verwendete Empfänger kann man so schneller zur Adressierung der Nachricht hinzufügen.
Schritt-für-Schritt:
- Als Postfach-Inhaber anmelden
- Einstellungen / Profilverwaltung / Adressbuch verwalten
- Empfänger zum Adressbuch hinzufügen
Mitarbeiter-Karten und -Softwarezertifikate
A. Benutzer im beA bekannt machen
Variante 1 – Benutzer erstmalig anlegen
= Mitarbeiter (Software-)Zertifikat für erstes Postfach im beA System bekannt machen
- Als Postfach-Inhaber anmelden
- Einstellungen / Postfachverwaltung / Benutzerverwaltung:
- Mitarbeiter anlegen
- Ergebnis in der Benutzerverwaltung:
Variante 2 – Bereits angelegten Benutzer zuordnen
= Mitarbeiter (Software-)Zertifikat zu einem weiteren beA Postfach zuordnen
- Als Postfach-Inhaber anmelden
- Einstellungen / Postfachverwaltung / Benutzerverwaltung:
- Suche / Benutzer ohne Postfach:
- Ergebnis in der Benutzerverwaltung
B. Benutzer-Zertifikat registrieren
Registrierung für Benutzer ohne eigenes Postfach
- Der Postfach-Inhaber teilt dem Mitarbeiter seinen Benutzernamen und das Kennwort aus Schritt A. mit
- Der Mitarbeiter kann dann auf der beA Startseite „Registrierung für Benutzer ohne eigenes Postfach“ anklicken
- Eingabe von Benutzername und Kennwort (aus Schritt A.) und „Anmelden“
- Danach erfolgt die Registrierung in drei Schritten:
Schritt 1: Sicherheitstoken – auf „Import Sicherheitstoken“ klicken
- Eine Bezeichnung angeben (z.B. Name, Vorname)
- Im Anmeldefenster: Mitarbeiterkarte einstecken und auswählen, PIN eingeben,
- oder bei Softwarezertifikaten …
- … auf „Softwaretoken aus Datei laden“ klicken
- die .p12 Datei mit dem Softwarezertifikat auswählen
- die beim Erzeugen des Softwarezertifikats vergebene PIN eingeben
- 2x die PIN für die spätere Anmeldung eingeben (um Verwechslungen vorzubeugen am besten die gleiche)
- das Zertifikat wird eingelesen und ab dann am aktuellen PC im Karten-Anmeldedialog angezeigt
- Zertifikat anklicken und OK
- Weiterblättern
Schritt 2: Sicherheitsfragen
- „Neue Sicherheitsfrage anlegen“
- Frage auswählen und Antwort eingeben (z.B. Wie heißt die Stadt … / Frechen) und OK
- Weiterblättern
Schritt 3: E-Mail-Adresse (für Eingangs-Benachrichtigung)
- E-Mail-Adresse eintragen (z.B. mitarbeiter@lawfirm-kanzlei.de) und
- „Speichern und Registrierung abschließen“
C. Zertifikat freischalten
Erforderlich ab einer bestimmten Zugriffsrechte-Stufe (insbesondere zum Senden von Nachrichten)
- Als Postfach-Inhaber anmelden
- Wechseln zu Einstellungen / Postfachverwaltung / Sicherheitstoken freischalten
- Token aus der Liste auswählen (es werden nur Token angezeigt, die freigeschaltet werden müssen und noch nicht freigeschaltet sind)
Wichtige Informationsquellen und Kontaktdaten
Informationen zu den jeweils aktuellen Entwicklungen bei dem beA stellen wir Ihnen über die exklusiven LawFirm®-Internet-Mitteilungen (nur für LawFirm®-Kunden) und ansonsten über den LawFirm® Anwaltssoftware-Blog zur Verfügung.
Startseite des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) – seit dem Start am 28.11.2016 ist das beA zur Erstregistrierung / Anmeldung erreichbar unter: https://www.bea-brak.de
Hilfe-Informationen zum beA / Kontaktdaten des beA-Supports
Informationsseite der BRAK – Auch die Bundesrechtsanwaltskammer hat eine Informationsseite eingerichtet. Diese Seite ist erreichbar unter http://bea.brak.de
Informations- und Bestell-Seite der Bundesnotarkammer (BNotK) – Informationen zur Bestellung der beA Karten und Lesegeräte finden sich unter: http://bea.bnotk.de / Fragen und E-Mail Support
Zum Prüfen – Wo ist der elektronische Rechtsverkehr bereits eröffnet? (zum 01.01.2018 soll das bei allen Gerichten der Fall sein, wenn nicht einzelne Bundesländer den Termin um ein bis zwei Jahre verschieben): https://digital.anwaltverein.de/de/elektronischer-rechtsverkehr/wo
Weiterführende Informationen:
- Pressemitteilung zum Start des beA (BRAK, 28.11.2016), Nachdem der AGH auf Antrag der BRAK die bisher startverhindernden einstweiligen Anordnungen aufgehoben hat, ist das beA nun freigeschaltet. Link zur Startseite: https://www.bea-brak.de.
- Erste Screenshots des neuen Anwaltspostfachs hat die BRAK auf ihrer beA-Infoseite veröffentlicht (08.07.2016)
- Die „Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung“ (RAVPV) soll den Start des baA zum 29.09. ermöglichen (Referentenentwurf, Stand 29.06.2016).
- Einstweilige Anordnung des AGH gefährdet den geplanten Starttermin (BRAK, 09.06.2016), Der DAV möchte allerdings dennoch wie geplant starten (DAV Sonder-Despesche vom 10.06.2016).
- Details zur Erstregistrierung der Anwaltspostfächer, voraussichtlich ab 15.09.2016 (BRAK)
- Freischaltung der gelieferten beA-Karten (Schritt-für-Schritt Anleitung, BNotK)
- Aufladeverfahren für die zur beA-Karte bestellte Signaturfunktion ab Juli 2016 (häufig gestellte Fragen, BNotK)
- EGVP Laufzeit ein weiteres Mal verlängert bis zum 01.01.2018 (anwaltssoftware-blog, 01.06.2016)
- Referentenentwurf u.a. zur Regelung einer (passiven) Nutzungspflicht für das beA: geplant ab 01.01.2018 (BMJV, 10.05.2016). Interessant sind vor allem die Ausführungen zur Begründung ab Seite 115.
- Neuer Starttermin für das beA ist der 29.09.2016 (BRAK, 14.04.2016).
- Das beA kommt – Freischaltung zum 29.09.2016 – eBroschüre (PDF) kostenlos zum Download (via Anwaltverlag)
- Es ist schade, dass das beA in Verruf geraten ist – Interview mit Ulrich Volk, Vorsitzender des Ausschusses Elektronischer Rechtsverkehr im Deutschen Anwaltsverein (DAV) (13.05.2016)
- Streit um elektronisches Anwaltspostfach (RA Martin W. Huff, FAZ, 17.05.2016)
- Stellungnahme des BMJV und aktuelle Position der BRAK zur Frage einer beA-Nutzungspflicht / Obliegenheit (DAV, 04.02.2016 + BRAK Magazin 2/2016)
- Der Starttermin des beA wurde verschoben, Ein neuer Starttermin muss noch festgelegt werden (BRAK, 26.11.2015).
- Fragen und Antworten zu Bestellung und Auslieferung der beA-Karten (Bundesnotarkammer)
- beA Infoblatt, u.a. zur Anbindung von LawFirm an das beA
- Das neue LawFirm – modernes Design, neue Funktionen + noch schneller und komfortabler, zur Bildergalerie… (rechts oben: i = Info einblenden).
- Alle Beiträge im Anwaltssoftware-Blog zum Thema Anwaltspostfach unter
http://www.bea-anwaltspostfach.de - Die digitale Anwaltschaft – Infoseite zu Arbeitsabläufen mit elektronischen Dokumenten, rechtlicher Hintergrund, etc. (DAV, 02.11.2015)
- Wikipedia Eintrag zum Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs (FördElRV)
- Elektronischer Rechtsverkehr – eine Herausforderung für die Justiz, Prof. Dr. Uwe Berlit, JurPC 173/2013
- LawFirm mit Office 2016 unter Windows Server 2016 getestet (mit Bildergalerie (09/2015)
- LawFirm mit Windows 10 und Office 2013 – Bildergalerie und Testergebnisse (10/2014)
- LawFirm Downloadbereich mit Ausfüllbeispielen für die Pflichtformulare in der Zwangsvollstreckung (als PDF integriert: PfÜB / ZV Auftrag …) sowie PKH und Beratungshilfe
- Klicken statt Akten tragen – Dokumente per Mausklick weitergeben Teamarbeit mit Dokumenten und Aufgaben
- Mobil und standortunabhängig arbeiten mit modernen Mobilgeräten: Apple iPad, iPhone, Android, Netbooks, etc.
- Weitere LawFirm® Premium-Funktionen…
- Video-Serie “LawFirm Highlights” zu den vielen exklusiven Premium-Funktionen
- Testergebnisse, Anwenderberichte und Rezensionen zu LawFirm® (unter anderem ein Anwenderbericht 02/2012, eine Rezension aus dem Berliner Anwaltsblatt 12/2007 und ein Sonderdruck aus dem BAV Mitgliederbrief 03/2007 – Bayerischer Anwaltverband)
- Details zum Elektronischen Mahnverfahren (EDA) mit LawFirm (und EGVP) finden Sie hier…
- und weitere grafische LawFirm® Übersichten
…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).