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EGVP Betrieb wird über den 01.01.2016 hinaus bis zum 30.09.2016 verlängert

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Die angekündigte Einstellung der EGVP Anwendung zum 01.01.2016 ist aufgehoben: der EGVP Client steht bis zum 30.09.2016 zur Verfügung

Details zum Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (FördERV), besonderes elektronisches Anwaltspostfach / beA der BRAK / Bundesrechtsanwaltskammer

Aktuell: Das neue LawFirm® – zur Bildergalerie … – (rechts oben auf „i“ für Info klicken)

Beschluss der 97. BLK-Sitzung (Mai 2015)

Die Bund-Länder-Kommission hat in ihrer 97. Sitzung im Mai beschlossen, den Betrieb des EGVP Clients noch bis zum 30.09.2016 aufrecht zu erhalten. Der Support wird allerdings am 01.04.2016 eingestellt. Ab dem 01.10.2016 soll unter www.egvp.de ein „Nur-Lese-Client“ bereitgestellt werden, über den noch ein Zugriff auf die Postfach-Inhalte möglich sein soll (Informationen zu weiteren Möglichkeiten finden Sie weiter unten)

Übergang in das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA)

Damit können z.B. die elektronischen Mahnanträge noch für eine Übergangszeit über das EGVP abgewickelt werden. Die gesetzliche Verpflichtung, ab dem 01.01.2016 über das beA elektronisch empfangsbereit zu sein, ist davon jedoch unberührt.

Die Übergangsphase vom 01.01.2016 bis zum 30.09.2016 wird das neue beA entlasten, allerdings kommt auf die Kanzleien, die nicht entsprechend durch ihre Anwaltssoftware dabei unterstützt werden, zusätzlicher Aufwand für die Überwachung beider Eingangswege hinzu. Nutzer des EDA Mahnverfahrens sollten auf Informationen dazu achten, wie während der Übergangsphase – wenn beide Übertragungswege parallel genutzt werden können – die Steuerung der Antwortnachrichten zu den elektronischen Mahnanträgen erfolgen wird.

Zugriff auf Inhalte des EGVP Postfachs nach Ende der EGVP-Laufzeit

Leider gibt es noch keine genauen Informationen, wie genau die Konsequenzen der Abkündigung des EGVP sich darstellen werden (es werden verschiedene Übergangsfristen und auch Lesezugänge diskutiert). Letztlich muss man aber sicher davon ausgehen, dass die Postfach-Daten irgendwann nicht mehr über die EGVP Anwendung zugänglich sein werden.

Die Daten aus dem EDA Mahnverfahren sind alle auch automatisch in LawFirm gespeichert. Die versendeten Daten stammen ja von dort und auch die empfangenen und mit LawFirm aus dem EGVP importierten EDA Dateien sind in LawFirm-Ordnern im Originalformat gespeichert. Die eingegangenen EDA-Nachrichten sind außerdem noch in dem mit Word lesbarem rtf-Format in den einzelnen elektronischen Akten gespeichert.

EGVP Nachrichten außerhalb des EDA Mahnverfahrens können wie bei E-Mails einfach per Drag & Drop nach LawFirm übernommen werden (sowohl die kompletten Nachrichten als auch einzelne Anlagen).

Unabhängig davon sind die EGVP Dateien aber auch mit dem Windows Explorer zugänglich: In dem EGVP Stamm-Ordner (der bei gestartetem EGVP im Titelbalken angezeigt wird) findet sich für jedes Postfach ein Windows Ordner „postfach_mailbox_…“. Unterhalb dieses Ordners gibt es die Ordner „eingang…“, „ausgang…“, „gesendet…“ etc. In diesen Ordnern wiederum existiert für jede einzelne Nachricht ein Unterordner. In einem solchen Nachrichtenunterordner ist die Nachricht als „message.html“ und die Anlagen in einem Ordner „attachments“ gespeichert.

Die wichtigsten Inhalte sind bei Bedarf also auch ohne EGVP Anwendung über den Windows Explorer zugänglich. Sicher ist es deshalb auch sinnvoll, den (im EGVP Titelbalken anzeigten) EGVP Stammordner noch auf ein Sicherungsmedium zu kopieren.

Besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) wird integriert

Das besondere elektronische Anwaltspostfach wird von der BRAK zunächst als Internet-Anwendung entwickelt. Einen ersten Einblick in die voraussichtliche Benutzerführung erhielt man über eine Online-Umfrage der BRAK aus Dezember 2014.

Die BRAK hat darüber hinaus zugesagt, für das beA eine sachgerechte Schnittstelle für Fachsysteme (Anwaltssoftware) vorzusehen und arbeitet aktuell an einer entsprechenden Schnittstellen-Definition. Im Sommer soll eine Testumgebung von der BRAK bereitgestellt werden, so dass wir die Anbindung der elektronischen Arbeitsabläufe im Dokumentenmanagement von LawFirm® an das beA realisieren und im Rahmen einer neuen LawFirm® Version ausliefern können. Das gilt natürlich auch für die spezielle Workflow-Unterstützung im EDA Mahnverfahren.

Infoseite mit aktuellen Informationen zum beA

Wir stellen Ihnen eine Infoseite mit ständig aktualisierten Informationen zu den aktuellen Entwicklungen um das besondere elektronische Anwaltspostfach mit Links zu weiterführenden Informationen zur Verfügung.

 

Weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).

 


Neue Details über das beA (besonderes elektronisches Anwaltspostfach) der BRAK

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In den letzten Ausgaben der BRAK Mitteilungen wurden neue Details zu Benutzerführung und technischen Voraussetzungen veröffentlicht – hier eine Zusammenfassung

Details zum Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (FördERV), besonderes elektronisches Anwaltspostfach / beA der BRAK / Bundesrechtsanwaltskammer

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Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) wird nach §31 BRAO bis zum 01.01.2016 für jeden Rechtsanwalt die Voraussetzungen zum Empfang von Sendungen deutscher Gerichte über das neue besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) schaffen. Dazu wird gerade an einer Web-Oberfläche gearbeitet, die sich in einem Internet-Browser verwenden lässt. Die Hersteller von Kanzleisoftware sollen von der BRAK eine Schnittstelle zum beA erhalten, so dass der Versand und der Empfang von Nachrichten auch komfortabel direkt aus der Kanzleisoftware möglich wird.

Das Konzept der BRAK enthält – kostenbewusst – weder für die Web-Oberfläche noch für die Anwaltssoftware-Schnittstelle irgendwelche Vorgaben zur Nutzung einer bestimmten Datenbank. Damit wird bei LawFirm auch keine Datenbank-Umstellung erforderlich sein.

Benutzerführung der Web-Oberfläche

Im BRAK Magazin (Ausgabe 03/2015, Editorial Seite 3, + Artikel Seiten 9-13) finden sich Bildschirmausdrucke zur Benutzeroberfläche des Web-Clients und auch einige Details zu den voraussichtlichen Bedien-Abläufen.

Danach wird die Web-Oberfläche in etwa wie eine Webmail-Oberfläche arbeiten, allerdings mit einigen Einschränkungen, die sich aus dem Sicherheitskonzept ergeben. So wird z.B. der Betreff der Nachrichten zunächst nicht lesbar sein, weil die Nachrichten auf dem beA Server nur verschlüsselt vorliegen. Für die Anmeldung am beA System wird voraussichtlich eine Chip-Karte und eine PIN-Nummer erforderlich sein (vgl. unten „Technische Voraussetzungen …“). Da es Postfächer nicht für Kanzleien, sondern nur für die individuellen Anwälte/innen geben wird, müssen z.B. Sekretariatskräfte erst über die Einrichtung von Benutzern und entsprechende Vergabe von Zugangsberechtigungen Zugang zu den einzelnen Postfächern erhalten. So entsteht ein „virtuelles Kanzleipostfach“, das allerdings z.B. bei personellen Änderungen sicher einigen Verwaltungsaufwand verursachen wird. Der Artikel enthält noch weitere Details zu den folgenden Themen:

  • Elektronisches Empfangsbekenntnis (ab 2018)
  • Nachrichtengröße (max. 30 MB, zukünftig sind 100 MB geplant)
  • Anzahl der Anlagen (max. 100, zukünftig ist eine Obergrenze von 500 geplant)
  • Bis 31.12.2017 müssen ausgehende Nachrichten eine qualifizierte digitale Signatur enthalten
  • Ab dem 01.01.2018 nur noch dann, wenn der Versand nicht durch den Anwalt selbst erfolgt (§ 130a ZPO)
  • Über die verwendbaren Dateiformate bestimmen Rechtsverordnungen der Länder

 

Technische Voraussetzungen für das beA

In einem Artikel des BRAK Magazins (Ausgabe 02/2015, ab Seite 10) hat die Bundesrechtsanwaltskammer erste Informationen zu den technischen Voraussetzungen gegeben. Es wird folgendes empfohlen:

  • PC mit mind. 512 MB Arbeitsspeicher und AMD- oder Intel-Prozessor
  • Aktuelles Betriebssystem: Windows, MacOS oder Linux
  • leistungsfähige Internet-Anbindung mit mind. 2 MBit/s (DSL 2000), empfohlen wird allerdings 6 MBit/s (DSL 6000) oder höher
  • Aktueller Internet-Browser (Internet Explorer, Firefox, Safari, Chrome), bzw.
  • Kanzleisoftware mit entsprechender Integrationsschnittstelle zum beA
  • Kartenlesegerät für „qualifizierte elektronische Signatur“, mit PIN-Tastatur
  • Signatur- / Sicherheitskarten für den Zugang zum beA – die BRAK prüft noch, welche Karten verwendbar sind und wo diese erhältlich sein werden – von dem Erwerb einer derzeit erhältlichen Signaturkarte rät die BRAK daher derzeit noch ab (Stand Mai 2015)
  • Drucker und Scanner

Nach einer Information im BRAK Magazin (Ausgabe 03/2015, Kasten auf Seite 13) wird für die Erstregistrierung eine spezielle „beA-Karte“ benötigt; Details zur Verfügbarkeit dieser Karten stehen noch nicht fest (Stand Juni 2015).

 

Informationsseite der BRAK (www.bea.brak.de)

Auch die Bundesrechtsanwaltskammer hat (im April 2015) damit begonnen, eine Informationsseite einzurichten. Diese Seite ist erreichbar unter
http://www.bea.brak.de

 

Weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).

 

besonderes elektronisches Anwaltspostfach – die beA Karte kommt – Details zu Bestellung und Erstregistrierung

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Die aktuelle Ausgabe 4/2015 der BRAK Mitteilungen enthält nun die Details zum Bestell-Ablauf für die „beA Karte“ (zwingend erforderlich zur Erstregistrierung des eigenen Anwaltspostfachs)

besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) - die beA-Karte kommt - Details zu Bestellung und Erstregistrierung: wie bekomme ich mein beA ? - Elektronischer Rechtsverkehr mit der Anwaltssoftware LawFirm, besonderes elektronisches Anwaltspostfach / beA der BRAK / Bundesrechtsanwaltskammer

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Aktuell, 01.09.2015: Die Bestellseite der Bundesnotarkammer für beA-Karten und Lesegeräte ist nun freigeschaltet

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) wird nach §31 BRAO bis zum 01.01.2016 für jeden Rechtsanwalt die Voraussetzungen zum Empfang von Sendungen deutscher Gerichte über das neue besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) schaffen. Für den Zugang zum beA – zumindest für die Erstregistrierung – ist eine besondere, von der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) herausgegebene, „beA-Karte“ erforderlich. Der Artikel „Wie bekomme ich mein beA ?“ BRAK Magazin (Ausgabe 04/2015, auf Seite 13)  enthält nun Details zu dieser Chipkarte und zu deren Bezug. Die Anwälte sollen darüber noch mit einem Schreiben der BRAK informiert werden.

Das aktuelle BRAK Magazin enthält außerdem noch weitere wichtige/interessante Artikel rund um das Thema elektronische Kommunikation – wie z.B. zur elektronischen Signatur (rechtlicher Rahmen) und zum Signiervorgang auf Seite 14.

Für LawFirm Anwender haben wir einige Informationsquellen in der Funktion „LawFirm Linkservice“ zusammengestellt (einige finden Sie auch weiter unten unter „Weiterführende Informationen“ und unter www.kanzleirechner.de).

In LawFirm selbst gibt es schon seit einigen Jahren mit den „elektronischen Arbeitsmappen“ eine gemeinsame einheitliche Benutzeroberfläche zur Zusammenarbeit mit elektronisch ein- und ausgehenden Dokumenten – unabhängig von Dateiformat oder technischer Quelle (Scan, E-Mail, Fax, EGVP, EDA-Mahnverfahren, Digitales Diktat, Spracherkennungsdateien, …), so dass Sie sich darüber keine Gedanken machen müssen. Zuordnungsautomatiken (z.B. anhand von Aktenzeichen und/oder E-Mail Adressen) sorgen für die automatische Verteilung in die richtigen Akten und zu den zuständigen Berabeiter/innen.

An diese komfortablen Dokumentfunktionen wird auch das beA „angedockt“ werden. Damit wird das beA bei LawFirm Kanzleien nicht zu einem Mehraufwand, sondern sogar zu einer Arbeitserleichterung führen.

Dazu ist bei LawFirm keine Datenbankumstellung erforderlich.

 

Ausgabe der beA-Karte durch die Bundesnotarkammer (BNotK)

Die Bundesnotarkammer soll die Ausgabe und Produktion der „beA-Karte“ übernehmen, die sicherstellt, dass nur befugte Personen / Rechtsanwälte Zugang zu einem beA bekommen. Dazu hat die Notarkammer eine eigene Webseite eingerichtet, über die die Karte bestellt werden kann:

https://bea.bnotk.de

Auch die zur Arbeit mit der beA-Chipkarte erforderlichen Kartenlesegeräte, sowie weitere Karten für den Zugriff von Mitarbeiter/innen werden über die BNotK erhältlich sein. Die beA-Karte wird es in zwei Ausführungen geben:

  • beA-Karte Basis (nur zur Erstregistrierung und Anmeldung am beA, für 29,90 € p.a.)
  • beA-Karte Signatur (mit der Möglichkeit, Dokumente digital zu signieren, für 49,90 € p.a.)

Da nach dem FördElRV-Gesetz noch bis zum 01.01.2018 die über das beA eingereichten Schriftsätze mit einer digitalen Signatur versehen sein müssen – und auch danach, wenn der Versand nicht durch den Anwalt selbst erfolgt – ist eine Chipkarte mit Signaturfunktion erforderlich, wenn das beA auch zum Einsenden von Schiftsätzen genutzt werden soll. Für den Empfang von Nachrichten der Gerichte wird eine beA-Karte ohne Signaturfunktion genügen.

Einführungsfilm zu beA und Bestellverfahren für Lesegeräte und beA-Karten (mp4, ca. 55 MB).

Tipp: wegen möglicher Lieferengpässe raten wir dazu, die benötigten beA-Karten und Kartenlesegeräte frühzeitig zu bestellen. Weitere Details haben wir hier für Sie zusammengestellt, insbes. unter der Überschrift „Tipps zur Bestellung der beA-Karten und Lesegeräte“

 

Der zeitliche Ablauf

  • Zusendung der Anschreiben mit Antragsnummern für die Bestellung der beA-Karte (laut bea.bnotk.de spätestens bis zum 15.09.2015)
  • Bestellung der beA-Karte / der benötigten Chipkarten-Lesegeräte
  • Mit der Produktion und dem Versand der beA-Karte soll im Oktober 2015 begonnen werden.
  • Ab Mitte November 2015 soll der Zugang zu den beA-Anwaltspostfächern und damit die Erstregistrierung möglich sein.
  • Ab dem 01.01.2016 kann das beA zum Versand genutzt werden und
  • muss ab diesem Zeitpunkt auch auf evtl. eingehende Nachrichten überwacht werden.
  • „in den ersten Monaten“ 2016: Auslieferung der beA-Signaturzertifikate und der beA-Karten für Mitarbeiter/innen

 

Service / Kontakt bei Fragen

Die Bundesrechtsanwaltskammer und die Bundesnotarkammer haben für Fragen zum beA und zum Bestellverfahren für die beA-Karte folgende Anlaufstellen eingerichtet:

  • http://bea.brak.de – Informationsseite zum beA selbst
  • https://bea.bnotk.de – Informationen zur beA-Karte und Bestellung (angekündigt)
  • bea@bnotk,de – Fragen zum Bestellverfahren für die beA-Karte
  • 0800 – 3550 100 – Hotline für Eilfälle bei Fragen zum Bestellverfahren

 

Weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).

 

Office 2016 unter Windows Server 2016 mit der Anwaltssoftware LawFirm getestet – Bildergalerie und Testergebnisse (09/2015)

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LawFirm mit dem kürzlich erschienenen neuen Microsoft Office 2016 (Freigabeversion) unter Windows Server 2016 erfolgreich getestet

Office 2016 und Anwaltssoftware LawFirm im Windows Server 2016 Startfenster

Bildergalerie und Testergebnisse aus den Labortests mit der Anwaltssoftware LawFirm

Erst vor wenigen Tagen – am 22.09.2015 – hat Microsoft die Freigabe für die neue Office 2016 Version erteilt. Die neue Ausgabe der Office-Produktreihe wurde bereits mit der Freigabe von Windows 10 angekündigt (zum Testbericht über LawFirm unter Windows 10, schon im Oktober 2014 mit der Preview-Version des neuen Betriebssystems). Die Tests zu den Office-Schnittstellen und deren Integration in die Kanzleisoftware LawFirm wurden mit der „Technical Preview 3“ Version des angekündigten Betriebssystems Windows Server 2016 durchgeführt, der Server-Entsprechung von Windows 10.

Entsprechende kleinere Anpassungen wurden bereits umgesetzt, so dass sie in den kommenden LawFirm® Versionen zur Verfügung stehen werden. Vorbereitend wurde bereits an Merkblättern und Umstiegs-Hilfen gearbeitet, so dass diese wie gewohnt rechtzeitig für die Unterstützung im Rahmen der Softwarepflege bereit stehen werden.

Gleichzeitig ist LawFirm® voll rückwärtskompatibel bis Office 2003, und mit nur leichten funktionalen Einschränkungen sogar bis Office 97. Es ergibt sich also eine gewachsene Zukunftssicherheit, aber kein Handlungsdruck für einen Versionsumstieg.

Eine Bildergalerie und einige Auszüge aus unseren Testergebnissen mit der neuen Office 2016 Version finden Sie unter [mehr Details] – oder gleich hier (oben rechts auf „i“ für Info klicken, unten rechts: SL = Dia/Slideshow, FS = Vollbild/Fullscreen):

Kanzleisoftware LawFirm® mit Office 2016 unter Windows Server 2016 (09/2015)

Zu den aktuellen Tests mit der kürzlich veröffentlichten Freigabe-Version von Office 2016 haben wir als Vorab-Information einige Auszüge und Screenshots in Form einer Bildergalerie mit kommentierten Screenshots der Benutzeroberfläche u.a. von Word 2016, Outlook 2016 und Excel 2016 zusammengestellt. Die Tests wurden durchgeführt mit der aktuellen Version V8.2s der Kanzleisoftware LawFirm, deren modernisierte und für die mobile Nutzung weiter optimierte Oberfläche ebenfalls zu sehen ist.

[img src=http://anwaltssoftware-blog.de/_lawfirmblog129u0bn197971bw2/wp/wp-content/flagallery/kanzleisoftware-lawfirm-mit-office-2016-unter-windows-server-2016-092015/thumbs/thumbs_office2016_setup_01_start.png]1250Das Startfenster zur Installation von Office 2016 unter Windows Server 2016 (Technical Preview 3)
Das Startfenster zur Installation von Office 2016 unter Windows Server 2016 (Technical Preview 3)
[img src=http://anwaltssoftware-blog.de/_lawfirmblog129u0bn197971bw2/wp/wp-content/flagallery/kanzleisoftware-lawfirm-mit-office-2016-unter-windows-server-2016-092015/thumbs/thumbs_office2016_setup_02_fortschritt.png]400Fortschritts-Anzeige bei der Installation von Office 2016 mit den neuen Office 2016 Icons
Fortschritts-Anzeige bei der Installation von Office 2016 mit den neuen Office 2016 Icons
[img src=http://anwaltssoftware-blog.de/_lawfirmblog129u0bn197971bw2/wp/wp-content/flagallery/kanzleisoftware-lawfirm-mit-office-2016-unter-windows-server-2016-092015/thumbs/thumbs_office2016_setup_03_abschluss.png]430Das Abschluss-Fenster der Installation von Office 2016 mit animiertem Hinweis zum Aufruf bzw. zur weiteren Nutzung
Das Abschluss-Fenster der Installation von Office 2016 mit animiertem Hinweis zum Aufruf bzw. zur weiteren Nutzung
[img src=http://anwaltssoftware-blog.de/_lawfirmblog129u0bn197971bw2/wp/wp-content/flagallery/kanzleisoftware-lawfirm-mit-office-2016-unter-windows-server-2016-092015/thumbs/thumbs_office2016_01_startmenue.png]480LawFirm®-Startfenster, Anwaltssoftware LawFirm®- und Office 2016 Icons und die Startmenü-Oberfläche von Windows Server 2016
LawFirm®-Startfenster, Anwaltssoftware LawFirm®- und Office 2016 Icons und die Startmenü-Oberfläche von Windows Server 2016
[img src=http://anwaltssoftware-blog.de/_lawfirmblog129u0bn197971bw2/wp/wp-content/flagallery/kanzleisoftware-lawfirm-mit-office-2016-unter-windows-server-2016-092015/thumbs/thumbs_office2016_02_lawfirm_wordsuche.png]390LawFirm® + Word 2016 Dokument: Suchfunktion mit Highlighting
Office 2016 + Kanzleisoftware LawFirm - Word 2016 Suchfunktion mit Highlighting und Trefferliste. In der Bildvergrößerung oben rechts rot markiert: das Symbol zum "Einklappen" der Menü-Bänder (Ribbons), links oben gelb markiert das Umschalt-Symbol zur Maus- bzw. Touch-Bedienung
[img src=http://anwaltssoftware-blog.de/_lawfirmblog129u0bn197971bw2/wp/wp-content/flagallery/kanzleisoftware-lawfirm-mit-office-2016-unter-windows-server-2016-092015/thumbs/thumbs_office2016_03_lawfirm_e-akte_word2016.png]400LawFirm® - Elektronische Akte: Dokumenten-Viewer und Word 2016
Word 2016 + Anwaltssoftware LawFirm - Elektronische Akte - "Dokumenten-Viewer und Word 2016" (dynamische Ordnerstruktur-Anzeige hier nach Adressat - ohne Umsortieren(!) werden "virtuelle Ordner" anhand der Anzeige-Einstellungen gebildet)
[img src=http://anwaltssoftware-blog.de/_lawfirmblog129u0bn197971bw2/wp/wp-content/flagallery/kanzleisoftware-lawfirm-mit-office-2016-unter-windows-server-2016-092015/thumbs/thumbs_office2016_04_lawfirm_e-akte_word2016_backstage.png]300LawFirm® + Word 2016: Backstage Ansicht
Word 2016 + Kanzleisoftware LawFirm - Digitale Akte - "Dokumenten-Viewer und Word 2016 Datei-/Backstage-Ansicht" mit Dokumenteigenschaften, Versionsverwaltung, Schutzfunktion etc.
[img src=http://anwaltssoftware-blog.de/_lawfirmblog129u0bn197971bw2/wp/wp-content/flagallery/kanzleisoftware-lawfirm-mit-office-2016-unter-windows-server-2016-092015/thumbs/thumbs_office2016_05_lawfirm_e-akte_word2016_cloud.png]250LawFirm® + Word 2016: Speichern in der Cloud (OneDrive)
Office 2016 + Anwaltssoftware LawFirm - Elektronische Akte - "Dokumenten-Viewer und Word 2016, Speichern in der Cloud" (OneDrive - ehem. SkyDrive; Benutzeroberfläche mit LawFirm-Zoom auf Vollbild vergrößert; im Dokumentenviewer: dynamische Ordnerstruktur nach Erstelldatum), individuelle Hintergrundfarbe 3D-Farbverlauf in grün
[img src=http://anwaltssoftware-blog.de/_lawfirmblog129u0bn197971bw2/wp/wp-content/flagallery/kanzleisoftware-lawfirm-mit-office-2016-unter-windows-server-2016-092015/thumbs/thumbs_office2016_06_lawfirm_e-akte_outlook2016_e-mail.png]250LawFirm® - Digitale Akte: Outlook 2016 - E-Mail Integration
Outlook 2016 + Kanzleisoftware LawFirm - Elektronische Akte - "Dokumenten-Viewer und Outlook 2016 Email" - automatisiertes Verfassen von E-Mails, Zuordnungsautomatik nach Akte, Adresse mit Mustererkennung für Aktenzeichen / Registernummer / E-Mail Adresse (+ individuelle LawFirm 3D-Hintergrundfarbe und Zoom-Faktor-Einstellung):
[img src=http://anwaltssoftware-blog.de/_lawfirmblog129u0bn197971bw2/wp/wp-content/flagallery/kanzleisoftware-lawfirm-mit-office-2016-unter-windows-server-2016-092015/thumbs/thumbs_office2016_07_lawfirm_outlook2016_kalendertag_0.png]220LawFirm® + Outlook 2016: Kalender, Tagesansicht
Office 2016 + Kanzleisoftware LawFirm - "Outlook 2016 Kalender Tagesansicht" (aus dem Technik-Test zur bidirektionalen Outlook-Synchronisation mit synchronisiertem Termin) Terminvorschau unten und rechts neben dem Outlook Fenster
[img src=http://anwaltssoftware-blog.de/_lawfirmblog129u0bn197971bw2/wp/wp-content/flagallery/kanzleisoftware-lawfirm-mit-office-2016-unter-windows-server-2016-092015/thumbs/thumbs_office2016_08_lawfirm_outlook2016_kalenderplanung_0.png]250LawFirm® + Outlook 2016: Kalender, Planungsansicht, mehrere Kalender
Office 2016 + Anwaltssoftware LawFirm - "Outlook 2016 Kalender - Planungs-Ansicht" (aus dem Technik-Test zur Outlook-Synchronisation), zeigt mehrere Kalender untereinander an zur Planung von Terminen (Teilnehmer und Ressourcen, wie z.B. Räume, Beamer, sonstige Geräte)
[img src=http://anwaltssoftware-blog.de/_lawfirmblog129u0bn197971bw2/wp/wp-content/flagallery/kanzleisoftware-lawfirm-mit-office-2016-unter-windows-server-2016-092015/thumbs/thumbs_office2016_09_lawfirm_outlook2016_kontakte_0.png]210LawFirm® + Outlook 2016 - Kontakte und Soziale Netzwerke (Facebook, Google+, LinkedIn, XING, Twitter, etc)
Office 2016 + Kanzleisoftware LawFirm - "Outlook 2016 Kontakte - Integration sozialer Netzwerke" (aus dem Technik-Test zur Outlook-Synchronisation), Facebook, Google+, LinkedIn, XING, Twitter, etc.
[img src=http://anwaltssoftware-blog.de/_lawfirmblog129u0bn197971bw2/wp/wp-content/flagallery/kanzleisoftware-lawfirm-mit-office-2016-unter-windows-server-2016-092015/thumbs/thumbs_office2016_10_lawfirm_excel2016_unfallstatus.png]210LawFirm® + Excel 2016 Integration - Export von Statistiken und Auswertungen
Excel 2016 + Anwaltssoftware LawFirm Professional - "Excel 2016 - Ausgabe einer frei selbstdefinierten Aktenzusatzinfo-Liste" (aus dem Technik-Test zur Excel-Integration, Beispiel "Unfallstatus" aus dem LawFirm Professional Testsystem): Export von Statistiken und Auswertungen als Excel 2016-Tabelle zur weiteren Auswertung
[img src=http://anwaltssoftware-blog.de/_lawfirmblog129u0bn197971bw2/wp/wp-content/flagallery/kanzleisoftware-lawfirm-mit-office-2016-unter-windows-server-2016-092015/thumbs/thumbs_office2016_11_lawfirm_rechnercheck.png]230LawFirm® + Office 2016 Integration: Service Tools, Ermitteln der Office Version
Office 2016 + Kanzleisoftware LawFirm® Professional - Technik-Test zur Office 2016 / Word 2016 Versionsprüfung und Ermittlung des Service Pack Levels mit dem LawFirm® Rechner-Check (+ individuelle Hintergrund-Farben in der modernen LawFirm® Oberfläche)

 

Dabei wurden u.a. die folgenden LawFirm® Kanzleisoftware-Funktionen getestet:

  • Versionsprüfungen im Installations-Ablauf, beim LawFirm®-Programmstart und im LawFirm®-Rechnercheck
  • Schnittstellen zur Erstellung von Automatik-Schreiben, inkl. Datentransfer, Deklinieren / Konjugieren
  • Word Ergänzungen: LawFirm®-Symbolleiste und -Menüband (Ribbon); Anbindung von Seriendruck-Datenfeldern, Automatik-Datumsfelder, Anlagenstriche, Gliederungsfunktionen
  • Automatik Abschriften-Druck (Urschrift, Abschrift, beglaubigte Abschrift, Entwurf, Exemplare, Layout-Einstellungen, Drucker-Vorauswahl)
  • Export von Adressen / Trefferlisten in der Adressensuche als Seriendruck-Datenquelle für Rundschreiben / Etiketten-Druck
  • Export von Berichten / Auswertungen / Statistiken zur Weiterverarbeitung und Auswertung in Microsoft Excel®
  • Verfassen von E-Mails, Zuordnung von E-Mails in elektronische Akten und Adressen per Drag & Drop über Microsoft Outlook®, auch direkt in das LawFirm® Fenster ohne Zwischenspeichern
  • Bidirektionale Synchronisation von Adressen (Kontakten) und Terminen (Kalender) mit Microsoft Outlook®

 

Weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).

Das EGVP steht über den 01.10.2016 hinaus noch bis zum 01.01.2018 zur Verfügung

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Die Betriebsdauer der EGVP Anwendung wird nochmals verlängert. Der EGVP Client steht noch bis zum 01.01.2018 zur Verfügung (der Support bis Ende 2016)

Details zum Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (FördERV), besonderes elektronisches Anwaltspostfach / beA der BRAK / Bundesrechtsanwaltskammer

Das neue LawFirm® – zur Bildergalerie … – (rechts oben auf „i“ für Info klicken)

Beschluss Bund-Länder-Kommission

Die Bund-Länder-Kommission hat beschlossen, den Betrieb des EGVP Clients noch bis bis zur verpflichtenden Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs zu verlängern. Der EGVP Client soll noch bis zum 01.01.2018 zum Download zur Verfügung stehen. Der Support wird allerdings am 31.12.2016 eingestellt. Ab dem 01.01.2018 soll unter www.egvp.de ein „Nur-Lese-Client“ bereitgestellt werden, über den noch ein Zugriff auf die Postfach-Inhalte möglich sein soll (Informationen zu alternativen Zugriffsmöglichkeiten finden Sie weiter unten)

Übergang in das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA)

Damit können z.B. die elektronischen Mahnanträge noch für eine Übergangszeit über das EGVP abgewickelt werden.

Die Übergangsphase vom 29.09.2016 (nach den aktuellen Entwicklungen könnte auch dieser neue Starttermin wieder gefährdet sein) bis zum 01.01.2018 wird das neue beA sicher entlasten, allerdings kommt auf die Kanzleien, die nicht entsprechend durch ihre Anwaltssoftware dabei unterstützt werden, zusätzlicher Aufwand für die parallele Überwachung beider Eingangswege zu. Für LawFirm Anwender sind dabei sicher die bewährten Dokumenten-Teamwork Funktionen (z.B. elektronische Arbeitsmappen) besonders nützlich: Die elektronischen Eingänge führen damit nicht zu Mehraufwand, sondern sogar zu einer Arbeitserleichterung.

Nutzer des EDA Mahnverfahrens sollten auf Informationen dazu achten, wie während der Übergangsphase – wenn beide Übertragungswege parallel genutzt werden können – die Steuerung der Antwortnachrichten zu den elektronischen Mahnanträgen erfolgen wird (wir gehen davon aus, dass Mahnanträge über den „Kanal“ beantwortet werden, über den sie gestellt wurden).

Zugriff auf Inhalte des EGVP Postfachs nach Ende der EGVP-Laufzeit

Nach den oben schon angesprochenen Informationen unter www.egvp.de soll der EGVP Client nach Ende der Laufzeit durch einen Nachfolgeclient ersetzt werden, mit dem die Verwaltung bereits empfangener Nachrichten möglich sein soll. Für LawFirm Anwender gilt unabhängig davon:.

Die Daten aus dem EDA Mahnverfahren sind alle auch automatisch in LawFirm gespeichert. Die versendeten Daten stammen ja von dort und auch die empfangenen und mit LawFirm aus dem EGVP importierten EDA Dateien sind in LawFirm-Ordnern im Originalformat gespeichert. Die eingegangenen EDA-Nachrichten sind außerdem noch in dem mit Word lesbarem rtf-Format in den einzelnen elektronischen Akten gespeichert.

EGVP Nachrichten außerhalb des EDA Mahnverfahrens können wie bei E-Mails einfach per Drag & Drop nach LawFirm übernommen werden (sowohl die kompletten Nachrichten als auch einzelne Anlagen).

Außerdem sind EGVP Dateien aber auch mit dem Windows Explorer zugänglich: In dem EGVP Stamm-Ordner (der bei gestartetem EGVP im Titelbalken angezeigt wird) findet sich für jedes Postfach ein Windows Ordner „postfach_mailbox_…“. Unterhalb dieses Ordners gibt es die Ordner „eingang…“, „ausgang…“, „gesendet…“ etc. In diesen Ordnern wiederum existiert für jede einzelne Nachricht ein Unterordner. In einem solchen Nachrichtenunterordner ist die Nachricht als „message.html“ und die Anlagen in einem Ordner „attachments“ gespeichert.

Die wichtigsten Inhalte sind bei Bedarf also auch ohne EGVP Anwendung über den Windows Explorer zugänglich. Sicher ist es deshalb auch sinnvoll, den (im EGVP Titelbalken anzeigten) EGVP Stammordner noch auf ein Sicherungsmedium zu kopieren.

Besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) wird integriert

Das besondere elektronische Anwaltspostfach wird von der BRAK zunächst als Internet-Anwendung entwickelt. Einen ersten Einblick in die voraussichtliche Benutzerführung (in etwa einer Webmail-Oberfläche ähnelnd) erhielt man bereits über eine Online-Umfrage der BRAK aus Dezember 2014.

Die BRAK hat darüber hinaus zugesagt, für das beA eine sachgerechte Schnittstelle für Fachsysteme (Anwaltssoftware) vorzusehen und baut aktuell eine entsprechende Schnittstellen-Definition weiter aus. Es soll auch eine Testumgebung von der BRAK bereitgestellt werden, so dass wir die Anbindung der elektronischen Arbeitsabläufe im Dokumentenmanagement von LawFirm® an das beA realisieren und im Rahmen einer neuen LawFirm® Version ausliefern können. Das gilt natürlich auch für die spezielle Workflow-Unterstützung im EDA Mahnverfahren.

Infoseite mit aktuellen Informationen zum beA

Wir stellen Ihnen eine Infoseite mit ständig aktualisierten Informationen zu den aktuellen Entwicklungen um das besondere elektronische Anwaltspostfach mit Links zu weiterführenden Informationen zur Verfügung.

Weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).

So gehts: besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) in Betrieb nehmen, Hinweise und Anleitungen

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Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) soll in Kürze starten. Wir haben hier einen Überblick zu den für die Ersteinrichtung erforderlichen Schritten mit Anleitungen und Hinweisen auf weiterführende Informationen zusammengestellt.

Details zum Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (FördERV), besonderes elektronisches Anwaltspostfach / beA der BRAK / Bundesrechtsanwaltskammer

Das neue LawFirm® – zur Bildergalerie … – (rechts oben auf „i“ für Info klicken)

BRAK setzt sich für kurzfristigen Starttermin ein (Stand: 05.10.2016)

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) sieht sich aufgrund einstweiliger Anordnungen des AGH nicht in der Lage, das beA freizuschalten. Die zugrundeliegende Frage einer Nutzungspflicht  für das beA wird in der „Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung“ (RAVPV) geklärt: Bis zum 01.01.2018 soll die Nutzung freiwillig sein (§31 Übergangsregelung). Die Verordnung wurde am 23.09.2016 als Punkt 76 auf der Tagesordnung des Bundesrats verabschiedet. Nun will die BRAK „umgehend“ die einstweiligen Anordnungen des AGH aufheben lassen (Presseerklärung vom 27.09.) und sich weiter um einen kurzfristigen Starttermin für das beA bemühen (28.09.). Zum Aufhebungsantrag der BRAK hat der AGH der Gegenseite eine Frist zur Stellungnahme bis zum 24.10. eingeräumt. Eine Entscheidung kann also erst danach erfolgen. Erst ab der Freischaltung wird dann auch die Erstregistrierung (Schritt 3) möglich sein, die ersten beiden Schritte können jetzt schon durchgeführt werden.

Vor diesem Hintergrund haben wir noch einmal die folgenden Informationen zusammengetragen:

Überblick: Was ist zu tun, um Zugang zum Anwaltspostfach (beA) zu erhalten?

Das Sicherheitskonzept der BRAK sieht vor, dass zum Zugriff auf das beA eine individuelle Chipkarte (die „beA-Karte“) und eine PIN Nummer verwendet werden. Für die Chipkarte braucht man ein entsprechendes Lesegerät. Ein besonderer Bestellprozess soll sicherstellen, dass die beA-Karte (und damit das Anwaltspostfach) nicht in falsche Hände geraten.

Nach Erhalt der beA-Karte sollte zunächst die PIN Nummer geändert werden. Das geschieht mit Hilfe einer Java-Anwendung („cardtool“), die auf einer Seite der BNotK bereitgestellt wird.

Jetzt ist alles vorbereitet für die Erstregistrierung des beA, also die eigentliche Inbesitznahme des Anwaltspostfachs. Im Verlauf der Erstregistrierung werden verschiedene Grundeinstellungen vorgenommen, u.a. wird eine E-Mail Adresse abgefragt, über die man zu künftigen Eingängen im Anwaltspostfach benachrichtigt wird.

Die Erstregistrierung sollte ursprünglich ab dem 15.09.2016 beginnen, um den Start des beA zu entlasten. Nach aktuellen Informationen der BRAK sei das nicht mehr erforderlich, so dass die Erstregistrierung wohl gemeinsam mit dem Start des beA möglich sein wird.

 

Schritt 1: Bestellung der beA-Karten und Lesegeräte

Details zum Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (FördERV), besonderes elektronisches Anwaltspostfach / beA der BRAK / Bundesrechtsanwaltskammer

  • Voraussetzung: individuelle Antragsnummer – die BRAK hat dazu alle Anwälte angeschrieben, ggf. dort nachfragen (Kontaktinfo zum beA Support s.u.)
  • Was wird benötigt?
    • Jeder Anwalt braucht für den Zugang zu seinem Postfach und zum Abholen von eingehenden Nachrichten eine „beA-Karte Basis“
    • Sollen auch Nachrichten versendet werden, braucht man eine digitale Signaturkarte. Die Signaturfunktion wird auch zum Nachladen auf die „bea-Karte Basis“ als „beA-Karte Signatur“ angeboten. Informationen dazu finden Sie unten unter „Weitere Schritte“. (Hinweis: ab dem 01.01.2018 soll die Pflicht zum Signieren entfallen, wenn man die Nachricht selbst über sein eigenes Postfach verschickt)
    • Wenn Mitarbeiter/innen Zugang zu den beA Postfächern erhalten sollen, muss für diese eine „beA-Karte Mitarbeiter“ oder ein günstigeres „beA-Softwarezertifikat“ (= eine Datei, die kein Lesegerät benötigt) bestellt werden (Hinweis: die Mitarbeiter-Karten/-Zertifikate sind nicht personalisiert, so dass sie – anders als die beA-Karten der Anwälte – auch weitergegeben werden können).
    • Tipp: Wenn Sie auch unterwegs beA-Nachrichten abrufen und das Lesegerät nicht mitnehmen möchten, können Sie auch für sich selbst ein „Mitarbeiterzertifikat“ nutzen.
    • Für die PCs, an denen man sich im beA anmelden möchte, wird ein Chipkarten-Lesegerät benötigt (Ausnahme: Mitarbeiter-PC mit Softwarezertifikat, das z.B. auf einem USB Stick gespeichert ist).
    • Wichtig: zum Ändern der PIN Nummer wird ein Lesegerät mit Display vorausgesetzt. Es muss also mindestens ein Lesegerät mit Display bestellt werden.
  • Die Bestellung erfolgt über eine dazu eingerichtete Webseite der Bundesnotarkammer: http://bea.bnotk.de  (Informationen zu häufig gestellten Fragen)

 

Schritt 2: Lieferung der beA-Karte, PIN Nummer der beA-Karte ändern

Details zum Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (FördERV), besonderes elektronisches Anwaltspostfach / beA der BRAK / Bundesrechtsanwaltskammer

  • Parallel zum Versand der beA-Karte erhält man eine E-Mail mit einem Link zur Empfangsbestätigung (dazu muss die Kartennummer auf einer Webseite eingetragen werden).
  • Wenn der Eingang bestätigt ist, wird in einem separaten Schreiben per Post die erste PIN-Nummer der beA Karte mitgeteilt. Diese Auslieferungs-PIN Nummer sollte aus Sicherheitsgründen als erstes geändert werden.
  • Dazu muss das Chipkarten-Lesegerät (mit Display!) angeschlossen sein.
  • Für die Anwendung zur PIN Änderung muss Java installiert sein.
  • Prüfen, ob die Computer-Uhrzeit richtig ist – am besten „automatisch festlegen“ einstellen. Abweichungen können zu Problemen bei der PIN-Änderung führen.
  • DATEV Anwender sollten bei Problemen prüfen, ob die „RZ Kommunikation“ den sog. Internet-Port 10000 belegt, der für die PIN-Änderung benötigt wird (Details und Abhilfe via RA Hänsch)
  • Überlegen Sie sich eine 6-stellige PIN-Nummer. Da die PIN immer 2x eingegeben werden muss (zur Authentifizierung und zur Verschlüsselung), können Sie in Betracht ziehen, die gleiche PIN für beides zu verwenden.
  • Zur eigentlichen PIN Änderung muss diese speziell dafür eingerichtete Webseite der BNotK aufgerufen werden: http://bea.bnotk.de/sak  (Schritt-für-Schritt-Anleitung)
  • Bei Betreten dieser Webseite wird die Java-Anwendung „cardtool.jnlp“ heruntergeladen. Wenn Sie diese Anwendung starten, öffnet sich die oben dargestellte „Signaturkartenanwendung“ mit Informationen zum Chipkarten-Lesegerät und der eingelegten beA-Karte.
  • Die PIN Änderung wird über das Doppelpfeil-Symbol gestartet.

 

Schritt 3: Erstregistrierung (Inbesitznahme) des Anwaltspostfachs

Details zum Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (FördERV), besonderes elektronisches Anwaltspostfach / beA der BRAK / Bundesrechtsanwaltskammer

  • Hinweis: Die Freischaltung der Erstregistrierung soll nach aktueller Planung der BRAK nicht mehr vorab ab dem 15.09.2016 starten, sondern erst gleichzeitig mit dem beA Starttermin.
  • Die Erstregistrierung erfolgt über die Startseite des beA:
    https://www.bea-brak.de (vorerst noch nicht erreichbar, erst ab dem beA Start)
  • Dort muss zuerst die sog. „Client Security“ Software heruntergeladen werden (dazu auf den ihrem Betriebssystem entsprechenden Link im oben rot umrandeten Bereich klicken).
  • Wenn die „Client Security“ installiert und gestartet ist, kann die Registrierung per Klick auf den Link „Registrierung für Benutzer mit eigenem Postfach“ beginnen.
  • Bei der Erstregistrierung wird auch eine E-Mail Adresse festgelegt, über die man zu neuen Eingängen im besonderen elektronischen Anwaltspostfach benachrichtigt wird.
  • Die BRAK hat eine Webseite mit Informationen zur Erstregistrierung bereitgestellt (mit einer ausführlichen Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Download)

 

Arbeitsabläufe in der Kanzlei

 

Weitere Schritte

  • Die Erstregistrierung für Mitarbeiter-Karten bzw. -Softwarezertifikate erfolgt über den Link „Registrierung für Benutzer ohne eigenes Postfach“
  • Die Vergabe von Zugriffsberechtigungen an Mitarbeiter/innen – z.B. zum Delegieren des Abholens von neuen Eingängen – erfolgt in der eigentlichen beA Anwendung (nach der Anmeldung über den „gelben Knopf“ im oben gezeigten Startfenster
  • Eine Anleitung zur beA Anwendung liegt noch nicht vor – die BRAK hat allerdings einige Screenshots veröffentlicht.
  • Wenn Sie eine „beA-Karte Signatur“ bestellt haben, kann seit Juli 2016 die Signaturfunktion auf die zuvor aus „beA-Karte Basis“ ausgelieferte Chipkarte nachgeladen werden. Die BNotK hat eine Anleitung zu diesem Aufladeverfahren bereitgestellt.
  • Wenn Sie beim Aufladen der Signatur die Meldung „Die Verbindung zur Server-Komponente ist fehlgeschlagen“ erhalten:
    • Prüfen Sie, ob Ihre Computer-Uhr richtig eingestellt ist und versuchen Sie es einmal mit einem anderen Internet-Browser. Stellen Sie sicher dass Ihre Java Version auf dem aktuellen Stand ist. Evtl. Skript-Blocker AddOns in Ihrem Internet Programm sollten Sie ausschalten, ggf. auch entsprechende Virenschutz-Funktionen. Prüfen Sie Ihre Firewall-Einstellungen.
  • Erfahrungsbericht „beA für Anfänger“ zu PIN-Änderung und Signatur-Aufladeverfahren (via RA Schwartmann)
  • Die zum Erhalt der Signatur erforderliche persönliche Identifizierung kann bei einem Notar, aber auch bei vielen regionalen Anwaltskammern in dem „Kammerident-Verfahren“ vorgenommen werden. Manche Kammern verweisen allerdings aktuell noch auf die Identifizierung beim Notar; in solchen Fällen wird die Identifizierung oft kostenlos vorgenommen.

 

Informationen zu den jeweils aktuellen Entwicklungen bei dem beA stellen wir Ihnen über die exklusiven LawFirm®-Internet-Mitteilungen (nur für LawFirm®-Kunden) und ansonsten über den LawFirm® Anwaltssoftware-Blog zur Verfügung.

Informationsseite der BRAK – Auch die Bundesrechtsanwaltskammer hat eine Informationsseite eingerichtet. Diese Seite ist erreichbar unter  http://bea.brak.de  (Kontakt zum beA Support)

Informations- und Bestell-Seite der Bundesnotarkammer (BNotK) – Informationen zur Bestellung der beA Karten und Lesegeräte finden sich unter: http://bea.bnotk.de

Startseite des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) – ab dem Startzeitpunkt wird das beA zur Erstregistrierung und zur Anmeldung erreichbar sein unter: https://www.bea-brak.de

 

Weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).

Modernes LawFirm-Design Teil2: Dokumentenverwaltungs-Cockpit, beA Anwaltspostfach Stufe 1, PDF-Stempel und PDF-Bearbeitung – Upgrade auf die LawFirm Anwaltssoftware Version 8.2t (01/2016)

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Information zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) (09.09.2016):
So geht’s – Schritt-für-Schritt-Anleitungen für das beA von der Bestellung bis zur Erstregistrierung

Aktualisiert 14.12.2016: inkl. Ergänzungen des Updates auf V8.2t-4 (beA Stufe 1, ZV 2017, s.u.)

Modernes Design Teil2: Dokumentenverwaltungs-Cockpit, Dokumentenmanagement, PDF-Stempel, PDF-Lesezeichen und PDF-Bearbeitung, mobiler Dokumenten-Viewer - Anwaltssoftware Upgrade LawFirm 8.2t

Das LawFirm® Upgrade auf die Version 8.2t (839) wurde im Rahmen der Softwarepflege ausgeliefert – nach dem („All-In-Prinzip„) wie stets ohne Zusatzkosten.

In der Weiterführung des mit der Vorversion eingeführten modernen Designs wurde dieses Mal insbesondere das Dokumentenmanagement-Fenster als „Cockpit“ ergonomisch neu gestaltet. U.a. wurde dabei mehr Platz für die Liste der Dokumente gewonnen (= mehr Überblick in umfangreichen Akten). Die Weiterleitungs- und Zuordnungsfunktionen wurden in einem Block zusammengeführt, der die Grundlage für eine umfassende externe Versende-Funktion bildet.

Die Arbeit mit dem beA  (besonderes elektronisches Anwaltspostfach) wird in Stufe 1 durch einen Direktstart-Knopf und eine eigene Hilfefunktion unterstützt.

Eine Bildergalerie … (oben rechts: i = Info anzeigen) zeigt – in der Vorversion 8.2s – einige weitere Besonderheiten des modernen LawFirm®-Designs

Übersicht zum Inhalt des Upgrades (Details):

Arbeit mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach – erste Stufe (P)

Eine vollständige Grundlage für die Entwicklung eines direkten Datenaustauschs mit dem beA steht leider noch nicht zur Verfügung (Stand 16.12.2016).
Aber auch ohne eine beA-spezifische Schnittstelle ist schon jetzt mit Hilfe der in LawFirm vorhandenen Schnittstellen (z.B. Drag&Drop-Import und -Export sowie Ordnerimport) und auf der Grundlage der schon seit Jahren bewährten Teamwork-Funktionen zur Zusammenarbeit mit elektronisch ein- und ausgehenden Dokumenten eine Nutzung der beA Weboberfläche im Zusammenspiel mit LawFirm möglich: In der ersten Ausbaustufe der beA Integration wurden in LawFirm dazu folgende Ergänzungen vorgenommen:

  • Neue Registerkarte „Versenden“ im Dokumentenverwaltungsfenster
  • Direkter Aufruf des beA aus der Registerkarte „Versenden“ im Dokumentenverwaltungsfenster.
  • Internet-Anleitungen zur beA Einrichtung/Inbetriebnahme und zu den Arbeitsabläufen in der Zusammenarbeit mit LawFirm und beA: Aufruf aus der Registerkarte „Versenden“ im Dokumentenverwaltungsfenster.

Die Verteilung / Bearbeitung eingegangener beA Nachrichten erfolgt über die elektronischen Arbeitsmappen in LawFirm.

PDF Formular für ZV-Aufträge nach GVFV (Neufassung vom 01.12.2016, Pflicht ab 01.03.2017)

  • Neu (Highlight): Pflichtformular für Vollstreckungsaufträge an Gerichtvollzieher integriert – im PDF-Originalformat (= keine Formabweichungen), ausgefüllt in den elektronischen Akten gespeichert, mit der Möglichkeit, nachträglich die Inhalte zu bearbeiten und zu speichern.

Weiterer Ausbau der PDF Bearbeitung im LawFirm® Dokumenten-Viewer (P)

  • Neu (Highlight): Seiten-Stempel mit gleichzeitigem Setzen von Lesezeichen – max. einmal je Seite, z.B. für Anlagenstempel, Gliederung großer Dokumente (z.B. mehrere Anlagen in einem PDF-Dokument).
  • Neu (Highlight): Knopf zum Ein-/Ausschalten Lesezeichen-Ansicht (= Gliederung, zusätzlich mit Bearbeitungsfunktionen: umbenennen, verschieben, einordnen oder entfernen von Lesezeichen),
  • Die Lesezeichen-Ansicht wird beim Öffnen automatisch eingeschaltet, wenn ein PDF-Dokument Lesezeichen enthält.
  • Neu (Highlight): Knopf zum nachträglichen Entfernen von (nicht benötigten) Seiten
  • Neu (Highlight): Knopf zum Öffnen des aktuellen Dokuments im Windows Explorer
    (z.B. zur PDF-Umwandlung)
  • Neu: Knopf zum Übernehmen des Dokument-Kommentars als Stempeltext

Neue Optionen für den LawFirm® Dokumenten-Viewer (P), insbes. verbesserte Mobil-Nutzung

  • Neue Option „Schriftgrad für den Inhalt der Dokument-Liste“ für bessere Bedienbarkeit mit Mobil-/Touch-Geräten (Netbooks, Tablets wie iPad, Surface – Smartphones wie Android, iPad, Windows Phone, etc.)
  • Neue Option „Viewer auch für Einzeldokumente anzeigen“ = etwas langsameres Öffnen einzelner Dokumente, dafür Nutzbarkeit der erweiterten Viewer-Funktionen
  • Neue Option „Ordnerstruktur beim Viewer-Start komplett aufklappen“ (wie [++] Knopf) öffnet beim Start alle Ordner in der dynamisch gebildeten Ordner-Baumstruktur
  • Neue Option für Outlook E-Mail Dateien (.msg) „Beim Dok.Wechsel vorheriges Dokument schließen“

E-Mail Integration und Aufgaben-Verwaltung/Workflows

Das Einsetzen des „dortigen Aktenzeichens“ in den E-Mail Betreff unterstützt Zuordnungs-Auto-matiken wie schon seit langem in LawFirm® nun auch bei dem Empfänger. Eine neue „eingetragen“ Spalte in der Liste zur Arbeitsplanung unterstützt eine bessere Abarbeitungskontrolle der in LawFirm® eingetragenen Termine, Fristen, Wiedervorlagen, Telefonate und sonstigen Aufgaben. Höhere Priorität für die besondere Versandart „PER E-MAIL“.

Unterstützung aktueller Microsoft® Produkt-Versionen

Windows 10 (weiter optimiert), Windows Server 2016, Office 2016.

und Vieles mehr…

Weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).

So gehts weiter: besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA): Nachrichten empfangen (Pflicht ab 1.1.2018 / Offline seit 23.12.2017), Hinweise und Anleitungen

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28.03.2018: Informationen zur beA Inbetriebnahme nicht vor Mitte Mai 2018
23.12.2017: das beA ist vorläufig außer Betrieb (BRAK: Fragen und Antworten)
22.03.2017:
Neues LawFirm Angebot für Einsteiger/Nebenberufler (schon ab 39 €).
14.12.2016: LawFirm Upgrade V8.2t-4 mit 1. Stufe einer beA Anbindung veröffentlicht.

Details zum Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (FördERV), besonderes elektronisches Anwaltspostfach / beA der BRAK / Bundesrechtsanwaltskammer

Am 01.01.2018 beginnt die Pflicht zur Empfangsbereitschaft über das
besondere elektronische Anwaltspostfach (beA)

Seit dem 28.11.2016 ist das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) in Betrieb, Die Frage der Nutzungspflicht  für das beA wird in der „Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung“ (RAVPV) geklärt: Bis zum 01.01.2018 ist die Nutzung noch freiwillig (§31 Übergangsregelung), danach besteht die Pflicht, über das beA empfangsbereit zu sein. Die gesetzliche Grundlage dafür ist neben der RAVPV das FördElRV Gesetz aus 2013.

Tipp: Wenn Sie sich noch nicht bei Ihrem besonderen elektronischen Anwaltspostfach registriert haben sollten, finden Sie hier unsere
Schritt-für-Schritt-Anleitungen von der beA-Karten Bestellung bis zur Ersteinrichtung.
sowie Schritt-für-Schritt-Anleitungen zum elektronischen Mahnverfahren

LawFirm Anwender/innen werden darüber hinaus im Rahmen der Softwarepflege auch durch unsere Hotline bei ihren technischen und auch den inhaltlichen Fragen kompetent unterstützt.

Vor diesem Hintergrund finden Sie hier unsere

Anleitungen und Hinweise für die Arbeit mit dem Anwaltspostfach (beA):

Weiter unten auf dieser Seite finden Sie:

  • Eingehende Nachrichten abrufen
  • Arbeitsabläufe in der Kanzlei
  • Favoriten verwalten
  • Mitarbeiter-Karten und -Softwarezertifikate
  • Zertifkat freischalten
  • Wichtige Informationsquellen und Kontaktdaten

 

 

Eingehende Nachrichten abrufen

(kann bei entsprechender Zugriffsrechte-Einrichtung komplett durch eine/n Mitarbeiter/in erfolgen)

  • Ausgelöst durch die bei der Erstregistrierung eingerichteten E-Mail Benachrichtigungen – zur Sicherheit aber auch zusätzlich in regelmäßigen Abständen:
  • Die Mitarbeiterin meldet sich im beA an und sieht den Ordner „Eingang“ in den Postfächern der Anwälte durch:

Posteingang im besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA)

  • Für alle neuen Eingangs Nachrichten:
    • Nachricht öffnen (einfach per Doppelklick auf die jeweilige Zeile)
    • Tipp: wenn sich die Nachricht nicht in einer neuen Registerkarte öffnet, den PopUp–Blocker des Internet-Browsers überprüfen.
    • Anhänge herunterladen (Speicherknöpfe rote Umrandung unten rechts)
    • Tipp zur Sicherheit: Virenprüfung durchführen
    • ohne LawFirm: Dateien oder als Ausdruck an Anwalt weitergeben
    • Nachricht auch als zip-Datei exportieren – (im beA: rote Umrandung oben links: Sonstige Funktionen / Exportieren);
      Achtung: die zip-Datei enthält neben den Anhängen auch wichtige Protokoll-Informationen

 Eingangsnachricht im besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA)

  • Nachricht in einen beA-Ordner „ArchivEingang“ (z.B) verschieben, um Doppelbearbeitungen zu vermeiden

Mit LawFirm …

  • die Anhänge und Eingangsnachrichten-zip-Dateien per Drag & Drop in LawFirm importieren und
  • dabei den zuständigen Anwälten in die elektronische Arbeitsmappe „Posteingang“ einstellen.

 

Weitere Arbeitsabläufe in der Kanzlei

 

 

Favoriten zu eigenem Adressbuch hinzufügen

Zur Vereinfachung beim Erstellen neuer Nachrichten: Häufig verwendete Empfänger kann man so schneller zur Adressierung der Nachricht hinzufügen.

Schritt-für-Schritt:

  • Als Postfach-Inhaber anmelden
  • Einstellungen / Profilverwaltung / Adressbuch verwalten
  • Empfänger zum Adressbuch hinzufügen

 

 

Mitarbeiter-Karten und -Softwarezertifikate

A. Benutzer im beA bekannt machen

Variante 1 – Benutzer erstmalig anlegen
= Mitarbeiter (Software-)Zertifikat für erstes Postfach im beA System bekannt machen

  • Als Postfach-Inhaber anmelden
  • Einstellungen / Postfachverwaltung / Benutzerverwaltung:
  • Mitarbeiter anlegen
    • Vorname, Nachname, Anrede eingeben und Speichern
      Anlegen eines neuen Mitabeiters / einer neuen Mitarbeiterin im besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA)
    • Benutzername, Kennwort und Safe-ID notieren
      Neuer Mitabeiter / neue Mitarbeiterin: Benutzername, SAFE-ID im besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA)
  • Ergebnis in der Benutzerverwaltung:
    Neuer Mitabeiter / neue Mitarbeiterin im besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA)

 

 

Variante 2 – Bereits angelegten Benutzer zuordnen
= Mitarbeiter (Software-)Zertifikat zu einem weiteren beA Postfach zuordnen

  • Als Postfach-Inhaber anmelden
  • Einstellungen / Postfachverwaltung / Benutzerverwaltung:
  • Suche / Benutzer ohne Postfach:
    • Benutzername oder Safe-ID eingeben und Suchen
    • Den Benutzer in der Trefferliste auswählen und „Als Mitarbeiter zuordnen“
      Vorhandenen Mitabeiter / vorhandene Mitarbeiterin suchen und zuordnen im besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA)
    • Postfach auswählen und bestätigen
  • Ergebnis in der Benutzerverwaltung
    Vorhandener Mitabeiter / vorhandene Mitarbeiterin im besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA)

 

 

B. Benutzer-Zertifikat registrieren

 

Registrierung für Benutzer ohne eigenes Postfach

  • Der Postfach-Inhaber teilt dem Mitarbeiter seinen Benutzernamen und das Kennwort aus Schritt A. mit
  • Der Mitarbeiter kann dann auf der beA Startseite „Registrierung für Benutzer ohne eigenes Postfach“ anklicken
  • Eingabe von Benutzername und Kennwort (aus Schritt A.) und „Anmelden“
    Mitabeiter / Mitarbeiterin registrieren im besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA)
  • Danach erfolgt die Registrierung in drei Schritten:

 

Schritt 1: Sicherheitstoken – auf „Import Sicherheitstoken“ klicken

  • Eine Bezeichnung angeben (z.B. Name, Vorname)
  • Im Anmeldefenster: Mitarbeiterkarte einstecken und auswählen, PIN eingeben,
  • oder bei Softwarezertifikaten …
  • … auf „Softwaretoken aus Datei laden“ klicken
    • die .p12 Datei mit dem Softwarezertifikat auswählen
    • die beim Erzeugen des Softwarezertifikats vergebene PIN eingeben
    • 2x die PIN für die spätere Anmeldung eingeben (um Verwechslungen vorzubeugen am besten die gleiche)
    • das Zertifikat wird eingelesen und ab dann am aktuellen PC im Karten-Anmeldedialog angezeigt
    • Zertifikat anklicken und OK
  • Weiterblättern

Schritt 2: Sicherheitsfragen

  • „Neue Sicherheitsfrage anlegen“
  • Frage auswählen und Antwort eingeben (z.B. Wie heißt die Stadt … / Frechen) und OK
  • Weiterblättern

Schritt 3: E-Mail-Adresse (für Eingangs-Benachrichtigung)

  • E-Mail-Adresse eintragen (z.B. mitarbeiter@lawfirm-kanzlei.de) und
  • „Speichern und Registrierung abschließen“

 

 

C. Zertifikat freischalten

Erforderlich ab einer bestimmten Zugriffsrechte-Stufe (insbesondere zum Senden von Nachrichten)

  • Als Postfach-Inhaber anmelden
  • Wechseln zu Einstellungen / Postfachverwaltung / Sicherheitstoken freischalten
  • Token aus der Liste auswählen (es werden nur Token angezeigt, die freigeschaltet werden müssen und noch nicht freigeschaltet sind)

 

 

Wichtige Informationsquellen und Kontaktdaten

Informationen zu den jeweils aktuellen Entwicklungen bei dem beA stellen wir Ihnen über die exklusiven LawFirm®-Internet-Mitteilungen (nur für LawFirm®-Kunden) und ansonsten über den LawFirm® Anwaltssoftware-Blog zur Verfügung.

Startseite des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) – seit dem Start am 28.11.2016 ist das beA zur Erstregistrierung / Anmeldung erreichbar unter: https://www.bea-brak.de
Hilfe-Informationen zum beA / Kontaktdaten des beA-Supports

Informationsseite der BRAK – Auch die Bundesrechtsanwaltskammer hat eine Informationsseite eingerichtet. Diese Seite ist erreichbar unter  http://bea.brak.de

Informations- und Bestell-Seite der Bundesnotarkammer (BNotK) – Informationen zur Bestellung der beA Karten und Lesegeräte finden sich unter: http://bea.bnotk.de / Fragen und E-Mail Support

Zum Prüfen – Wo ist der elektronische Rechtsverkehr bereits eröffnet? (zum 01.01.2018 soll das bei allen Gerichten der Fall sein, wenn nicht einzelne Bundesländer den Termin um ein bis zwei Jahre verschieben): https://digital.anwaltverein.de/de/elektronischer-rechtsverkehr/wo

 

Weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).

 


Auch in Zukunft ganz einfach – Mahnbescheide digital beantragen und -Antworten bearbeiten mit der Anwaltssoftware LawFirm im EDA Mahnverfahren

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28.03.2018: Informationen zur beA Inbetriebnahme nicht vor Mitte Mai 2018
23.12.2017: das beA ist vorläufig außer Betrieb (BRAK: Fragen und Antworten)
22.03.2017
:
Neues LawFirm Angebot für Einsteiger/Nebenberufler (schon ab 39 €).
14.12.2016: LawFirm Upgrade V8.2t-4 mit 1. Stufe einer beA Anbindung veröffentlicht.

Mahnanträge können künftig auf 2 Wegen versandt werden:
1. über das neue ‚besondere elektronische Anwaltspostfach (beA)‘ ,
2. über den Governikus Communicator Justiz Edition (1:1 Ersatz für das bisherige EGVP Client-Programm).

Elektronischer Rechtsverkehr - EGVP Nachrichten-Viewer zur Anzeige von EGVP Eingangsnachrichten mit der Anwaltssoftware LawFirm
So übersichtlich sieht eine Mahn-Nachricht des AG Wedding im LawFirm ERV Viewer aus

Tipp: Wenn Sie sich noch nicht bei Ihrem besonderen elektronischen Anwaltspostfach registriert haben sollten, finden Sie hier unsere
Schritt-für-Schritt-Anleitungen von der beA-Karten Bestellung bis zur Ersteinrichtung.
sowie Schritt-für-Schritt-Anleitungen u.a. zum Abrufen von beA Eingangs-Nachrichten.

LawFirm Anwender/innen werden darüber hinaus im Rahmen der Softwarepflege auch durch unsere Hotline bei ihren technischen und auch den inhaltlichen Fragen kompetent unterstützt.

 

Überblick

Auf dieser Blog-Seite finden Sie:

  • Arbeitsabläufe in der Kanzlei
  • Mahnbescheids-Anträge mit dem Anwaltspostfach (beA)
  • Komfortable Alternative: Der Governikus Communicator Justiz Edition
  • Folge-Anträge (Neuzustellung, VB, …)
  • Wichtige Informationsquellen und Kontaktdaten

Das bisher im Elektronischen Datenaustausch (EDA) mit den Mahngerichten verwendete EGVP Programm wurde zum 01.01.2018 abgekündigt. Als Ersatz stehen einerseits – für Anwält/innen – das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) oder alternativ sogenannte „zugelassene Drittprodukte“ im elektronischen Rechtsverkehr zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund informieren wir hier über die Arbeitsabläufe mit den künftigen Lösungen.

 

Arbeitsabläufe in der Kanzlei mit LawFirm®

LawFirm enthält eine Reihe von komfortablen Funktionen, die aus einem vorbereiteten Forderungskonto heraus mit wenigen Klicks die Erstellung von Mahnantrags-Datensätzen und deren Zusammenfassung in Dateien für den elektronischen Datenaustausch unterstützen.

Die elektronisch eingehenden Antworten der Mahngerichte können mit einem Klick eingelesen werden. Die Mahnachrichten werden dabei automatisch

  • in lesbare Dokumente umgewandelt
  • automatisch in die richtigen digitalen Akten verteilt
  • beantwortete Mahnanträge werden als „erledigt“ abgehakt (so dass unbeantwortete Anträge
    auf einen Blick erkennbar sind)
  • neu eingegangene Mahnnachrichten werden in einem Aufgabenfenster „EDA-Eingänge“ zur Bearbeitung angezeigt
  • dort kann man die Nachrichten ansehen und zur Bearbeitung per Mausklick direkt in die betreffende Akte oder in das betreffende Forderungskonto wechseln

Die Vorbereitung der ausgehenden Mahnanträge bis hin zur Übergabe in den Postausgang, sowie auch die komplette Bearbeitung der eingehenden Mahnnachrichten können durch das Sekretariat erfolgen. Komfortable Kontroll- und Korrekturfunktionen vermeiden dabei unnötige Fehler.

Die Anwält/innen müssen dann nur noch die ausgehenden, schon in Dateien zusammengefassten Mahnanträge vor dem Versand digital signeren.

Die folgenden grafischen Übersichten zeigen die Schritte im Überblick, die Sie in LawFirm® mit ein paar Klicks erledigen (zur Vergrößerung anklicken)::

Elektronisches Mahnverfahren (EDA) mit LawFirm – MB-Anträge an die Mahngerichte per EGVP oder beA (97kB) Elektronisches Mahnverfahren (EDA) mit LawFirm – Antworten der Mahngerichte per EGVP oder beA (102kB)

So werden dann in LawFirm® erstellte Mahnanträge versandt:

1. Mahnbescheids-Anträge über das Anwaltspostfach (beA) versenden

Schritt-für-Schritt-Anleitungen - besonderes elektronisches Anwaltspostfach / beA der BRAK / Bundesrechtsanwaltskammer

Durch das Sekretariat – oder den/die Anwalt/Anwältin:

  • Im LawFirm-Fenster „Akten / EDA Mahnverfahren“
  • wählen Sie in der Registerkarte „Dateien übermitteln“ die Versandoption „Diskette“ aus.
  • Sie können dann per Knopfdruck die Datei auf Ihrem Computer speichern,
  • um sie dann als Anlage in das beA zu laden,

Durch den/die Anwalt/Anwältin:

  • dort mit einer Digitalen Signatur zu versehen

Durch das Sekretariat – oder den/die Anwalt/Anwältin:

  • und zu versenden.

Im beA eingegangene Antwortnachrichten der Mahngerichte:

  • speichern Sie aus dem beA auf Ihren Rechner (die Anhänge mit der Endung .eda).
  • In LawFirm® dann in der Registerkarte „Dateien abholen“ / über die Option „Diskette“ direkt in LawFirm einlesen (dabei werden die oben unter „Arbeitsabläufe in der Kanzlei“ geschilderten weiteren Schritte automatisch ausgeführt) und
  • in der Registerkarte „EDA-Eingänge“ bearbeiten.

Tipp: Anleitungen zur beA Einrichtung und zu den ersten Arbeitsschritten finden Sie hier unter
http://bea-so-gehts.kanzleirechner.de sowie
http://bea-so-gehts-weiter.kanzleirechner.de

 

2. Komfortable Versand-Alternative: Der Governikus Communicator Justiz Edition

Governikus Communicator Justiz Edition - komfortable Alternative für das elekrtonische Mahnverfahren (EDA) auch nach dem 1.1.2018

Alternativ zum beA ist – so komfortabel wie bisher mit dem EGVP Programm – der EDA Datenaustausch mit LawFirm und dem Governikus Communicator Justiz Edition (einem für den ERV zugelassenes Drittprodukt) möglich.

Der Governikus Communicator wird kostenlos bereitgestellt und kann einfach als Ersatz für das EGVP installiert werden. Dabei bleiben selbst die bisherigen Postfachinhalte erhalten. Der Start erfolgt dann vorläufig über das Communicator Symbol auf dem Desktop.

LawFirm ist auch schon für den Austausch mit dem Governikus Commuincator vorbereitet:

  • Mahnnachrichten können per Klick in den Postausgang eingestellt werden, so dass sie dort nur noch signiert und versendet werden müssen.
  • Die gesamten im Posteingang aufgelaufenen Antwortnachrichten der Mahngerichte können wie gewohnt mit einem Klick eingelesen werden. Dabei werden die oben unter „Arbeitsabläufe in der Kanzlei“ geschilderten weiteren Schritte automatisch ausgeführt
  • Sonstige Nachrichten und/oder deren Anlagen können wie bei dem EGVP auch direkt einfach per Drag & Drop aus dem Governikus Communicator nach LawFirm importiert werden; so einfach wie bei der Arbeit mit LawFirm® und E-Mails.

Wichtiger Hinweis: Wenn Sie mit dem Governikus Communicator arbeiten möchten, verwenden Sie das zugrundeliegende EGVP-Postfach weiter, Sie sollten es also keinesfalls löschen. Auszug aus der Produktbeschreibung des Governikus Communicators:

Governikus Communicator Justiz Edition - EGVP Postfach nicht löschen!

Information zum Support für den Governikus Communicator: Dazu gibt es eine kostenpflichtige Hotline-Rufnummer. Alternativ können auch „Support-Voucher“ gebucht werden, dann ist der Support zu normalen Telefongebühren erreichbar (zur Information)

 

 

Folge-Anträge (Neuzustellung, VB, …)

Folge-Anträge im EDA Mahnverfahren in maschinenlesbarer Form als .eda Datei erstellen - via Online-Mahnverfahren.de

Ab dem 01.01.2018 gilt nach der „erweiterten Nutzungsverpflichtung für maschinenlesbare Anträge„, dass auch die sog. „Folge-Anträge“ als EDA-Datei (oder Barcode-Ausdruck) übermittelt werden müssen. Die EDA-Dateien für Folge-Anträge im elektronischen Mahnverfahren können Sie sehr einfach über die Internet-Seite

http://www.online-mahnverfahren.de

(im Menü oben rechts, s. gelbe Umrandung) erstellen und dann genauso wie oben dargestellt behandeln.

 

 

Wichtige Informationsquellen und Kontaktdaten

Informationen zu den jeweils aktuellen Entwicklungen rund um das beA stellen wir Ihnen über die exklusiven LawFirm®-Internet-Mitteilungen (nur für LawFirm®-Kunden) und ansonsten über den LawFirm® Anwaltssoftware-Blog zur Verfügung.

Startseite des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) – seit dem Start am 28.11.2016 ist das beA zur Erstregistrierung / Anmeldung erreichbar unter: https://www.bea-brak.de
Hilfe-Informationen zum beA / Kontaktdaten des beA-Supports

Informationsseite der BRAK – Auch die Bundesrechtsanwaltskammer hat eine Informationsseite eingerichtet. Diese Seite ist erreichbar unter  http://bea.brak.de

Informations- und Bestell-Seite der Bundesnotarkammer (BNotK) – Informationen zur Bestellung der beA Karten und Lesegeräte finden sich unter: http://bea.bnotk.de / Fragen und E-Mail Support

Zum Prüfen – Wo ist der elektronische Rechtsverkehr bereits eröffnet? (zum 01.01.2018 soll das bei allen Gerichten der Fall sein, wenn nicht einzelne Bundesländer den Termin um ein bis zwei Jahre verschieben): https://digital.anwaltverein.de/de/elektronischer-rechtsverkehr/wo

 

Weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).

 

 

Elektronische Gerichtspost mit Anwaltspostfach (beA) und Governikus Communicator – Upgrade auf die LawFirm Anwaltssoftware Version 8.2u (01/2019)

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22.03.2017:LawFirm Angebot für Einsteiger/Nebenberufler (schon ab 39 €).

(fast) so einfach wie E-Mail: Elektronische Gerichtspost mit Anwaltspostfach (beA) und Governikus Communicator

Das LawFirm® Upgrade auf die Version 8.2u (840) wurde im Rahmen der Softwarepflege ausgeliefert – nach dem („All-In-Prinzip„) wie stets ohne Zusatzkosten.

Mit diesem Upgrade werden viele wichtige Neuerungen und eine Reihe von Verbesserungen insbesondere im Bereich der Elektronischen Gerichtspost (ERV) mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) und dem Governikus Communicator Justiz Edition hinzugefügt. Die digitalen Arbeitsabläufe in LawFirm unterstützen dieselbe Sendungs-Vor- und Nachbearbeitung für zwei ERV Transportwege und machen die elektronische Gerichtspost (fast) so einfach wie E-Mail.

Ein Tipp vorab: Informationen und Anleitungen für die Arbeit mit dem Anwaltspostfach (beA):

Elektronische Gerichtspost - (fast) so einfach wie E-Mail - mit dem Anwaltspostfach (beA) oder dem Governikus Communicator

Kostenlose e-Broschüre (PDF) „Elektronische Gerichtspost“: umfassende Hintergrundinformationen und Schritt-für-Schritt-Anleitungen zum elektronischen Rechtsverkehr (ERV)

weitere Anleitungen: Zur Registrierung im besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) und der weiteren Nutzung finden Sie hier unsere
Schritt-für-Schritt-Anleitungen von der beA-Karten Bestellung bis zur Ersteinrichtung, sowie
Schritt-für-Schritt-Anleitungen u.a. zum Abrufen von beA Eingangs-Nachrichten und
Schritt-für-Schritt-Anleitungen zum elektronischen Mahnverfahren

LawFirm Anwender/innen werden darüber hinaus im Rahmen der Softwarepflege auch durch unsere Hotline bei ihren technischen und auch den inhaltlichen Fragen kompetent unterstützt.

Auszug aus dem Inhalt des Upgrades (vollständige Details):

Unterstützung der Arbeit mit elektronischer Gerichtspost

  • Neu (Highlight): ausführliche Broschüre mit vielen nützlichen Hintergrundinformationen und Beschreibung effizienter Arbeitsabläufe im Zusammenspiel mit den neuen Funktionen in LawFirm® als PDF Broschüre zum Download.

Neuer Nachrichten-Viewer zum elektronischen Rechtsverkehr (ERV)

  • Neu (Highlight): Zusammenfassendes Fenster mit verschiedenen Registerkarten zur Anzeige aller Inhalte einer ERV-Nachricht (beA und EGVP-Nachrichten) in Klarschrift
    (Exportierte zip-Dateien aus beA, Nachrichten-Ordner aus Governikus Communicator, auch für schon früher aus dem EGVP exportierte Nachrichten)
  • Neu: Im Hauptfenster: Absender, Empfänger, Datum empfangen/gesendet, Betreff (neben dem Klartext auch die SAFE-IDs, direktes Herauskopieren z.B. für LawFirm® Adresse möglich),
  • Neu: Registerkarten: Textinhalt der Nachricht, Visitenkarte, Anhänge / signierte Anhänge, (Signatur-)Zertifikate, Inhaltsdaten (alle Dateien), Sendeprotokoll, Prüfprotokoll
  • Neu: Alle Datei-Auflistungen (z.B. Anhänge, Zertifikate, Inhaltsdaten) jeweils mit Export-Möglichkeit per Drag & Drop (z.B. für Einzel-Bearbeitung oder zur Weiterleitung als E-Mail-Anlage)
  • Neu: Direkter Dateizugriff im Windows-Explorer zur Nutzung der Kontext-Menüs

Erweiterungen im LawFirm® Dokumenten-Viewer (P)

  • Neu (Highlight): PDF-Umwandlung des aktuell angezeigten Dokuments per Knopfdruck (für viele Dateiformate, u.a. Word, Excel, Outlook, HTML) ()
  • Neu (Highlight): Neue Fenster zum Bereitstellen von Dateien für den elektronischen Rechtsverkehr und zum Exportieren von Dateien für sonstige Zwecke (z.B. als Lesekopie, zum E-Mail Versand, zur Mitnahme auf Mobilgeräten):
  • Neu: Knopf () zum Öffnen der Dateiauswahl für das Bereitstellen – oder für einen direkten Export per Drag+Drop:
  • Neu: Bereitstellen für den elektronischen Rechtsverkehr (per beA oder Governikus Communicator):
    • Umwandlung in PDF/A Format (bereits digital signierte PDF-Dateien werden unter Beibehaltung der Signatur kopiert)
    • Benennung der Dateien entsprechend der ERV Verordnung (ERVV) (dazu: Eingabemöglichkeit für Gerichts-AZ oder „Neueingang“, Schlagwort zum Inhalt, Hauptbeteiligte)
    • Optional: Kennzeichnung des 1. Dokuments als Schriftsatz (weitere Dokumente sind dann Anlagen)
    • Anlagen lfd. nummerieren lassen (Buchstabenkennzeichen und Startnummer einstellbar)
    • Optional mit „Anlagenstempel“ in den PDF Dokumenten
    • Das Ergebnis der Bereitstellung als Einzeldateien:
  • Neu: Bereitstellen als Einzeldateien für anderweitige Verwendung (mobile Akte, E-Mail Versand, etc.):
    • Umwandlung in PDF/A Format oder Export im Originalformat
    • Wahlweise umbenennen der Dateien aus dem Kommentartext zum Dokument
    • Optional Dateinamen mit vorangestelltem Datum (zur Beibehaltung der Sortierung)
    • Optional mit Kennwort-Verschlüsselung (z.B. zum Versand als E-Mail Anlage) 
  • Neu: Bereitstellen als zusammengefasstes PDF-Dokument (z.B. als Anlagen-Sammlung im ERV, als Lesekopie, zum E-Mail Versand, zur Mitnahme auf Mobilgeräten, etc.):
    • Umwandlung in PDF/A Format
    • Einfügen von Lesezeichen aus dem Kommentartext zum Dokument
    • Optional Lesezeichen mit vorangestelltem Datum  
    • bei Bereitstellung für den elektronischen Rechtsverkehr:
    • Optional mit „Anlagenstempel“ auf der ersten Seite jedes Einzel-Dokuments
    • Automatisches Aufteilen bei Überschreitung einer vorgegebenen Größe (z.B. unterhalb von 30 MB für ERV Versand)  
    • bei Bereitstellung für sonstige Zwecke:
    • Optional mit Kennwort-Verschlüsselung (z.B. zum Versand als E-Mail Anlage)  
    • Das Ergebnis der Bereitstellung als zusammengefasstes PDF Dokument:
  • Neu: Registerkarte „Office-Optionen“ mit Einstellungen zu Word, (Outlook-)E-Mails,
    • Einfrieren der Fensterposition eines neben dem Viewer geöffneten Word Dokuments (danach werden alle Word Dokumente an dieser Position angezeigt)
    • Feste Fensterposition wahlweise auch für Outlook-E-Mails
  • Neu: Optionen für die PDF Datei Schnell-Umwandlung (Speicherort, Aktion nach der Umwandlung, z.B. umgewandeltes PDF-Dokument im Windows Explorer anzeigen für D&D Import nach LawFirm oder zum Digitalen Signieren)
  • Neu: Jetzt in PDF-Dokumenten auch mehrere Seitenstempel auf einer Seite
  • Neu: Die Inhalte von bis zu 5 verschiedenen Seitenstempeln werden gespeichert (z.B. „Anlage“, „Bezahlt“, „Mandant hat Abschrift“)
  • Neu: Knopf () zur PDF Schnell-Umwandlung der aktuellen Datei
  • Neu: Knopf () zur Anzeige von Signatur-Informationen zur aktuellen Datei (der Knopf zeigt gleichzeitig an, ob eine digitale Signatur vorhanden ist; sonst ist der Knopf grau / gesperrt)

Unterstützte Betriebssystem- und Office-Plattformen (Server 2019, Office 2019)

und Vieles mehr…

Weiterführende Informationen:

…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).





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